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Alt 02-12-2009, 15:32
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Surli Surli ist offline
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Zitat von klaus52 Beitrag anzeigen
Wann wird denn nun geklärt ob eine Initiative mit bestehendem Recht kollidiert? Wenn das wirkich erst nach einer Abstimmung sein sollte, dann sollte genau das jetzt doch auch passieren. Und auch das ergebnis sollte wieder angezweifelt werden dürfen - egal ob es sagt das ganze wäre gültig oder nicht - solange es höhere Instanzen gibt. Daher kann auch von einem "solange klagen, bis es für ungültig erklärt wird" keine Rede sein - denn die Befürwörter der Initiative haben in dem Fall genauso die Möglichkeit die nächst höhere Instanz anzurufen. Sofern wäre das alles auch rechtsstaatlich. Sobald das Gesetzt durch die Gerichte geprüft wurde sollte dann die Umsetzung erfolgen - oder eben nicht.

Falls die Initiative nicht mit nationalem Recht kollidiert, aber mit internationalen Verträgen, wie von Surli schon zur Diskussion gestellt, wird es in meinen Augen besonders spannend: Heißt das dann, dass das Gesetz gekippt werden muss - oder dass die Verträge gekündigt werden müssen?
zum 1. Abschnitt: Grundsätzlich wird vor der Initiative geprüft ob diese z.B. gegen Zwingendes Völkerrecht oder die Schweizer Verfassung verstösst. Das erste ist nicht der Fall und das zweite ist ein Juristischer Grenzfall. Laut meinem Politologieprof werden solche Grenzfälle wie erwähnt absichtlich zugelassen weil man davon ausgeht, dass sie abgelehnt werden und die Initianten somit ruhig gestellt werden.

zum 2. Abschnitt: Das ist eben die Frage. Aber eines von beidem MUSS passieren wenn man den Rechtsstaat respektieren will.
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Geändert von Surli (02-12-2009 um 15:35 Uhr).
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