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Alt 02-12-2009, 13:46
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Erstmal dazu, es gäbe keine katholischen Kirchen in Dubai: http://www.saintmarysdubai.com/

Und noch ein Text des katholischen Auslandssekrateriats, auch wenn schon etwas älter:
Zitat:
Zitat von http://www.kath.de/kasdbk/miteinan/mt9611f.htm
Im Gegensatz zu so vielen Berichten über die Unterdrückung der Christen in Algerien oder im Sudan sind die Scheichs und regionalen Fürsten der Gebiete am Golf großzügig gegen die Christen und gestatten ihnen in den ihnen zugewiesenen Bereichen volle Religionsfreiheit, wenn auch mit der Einschränkung des Missionsverbots unter muslimischen Gläubigen. Daß diese - relative - Freiheit nicht nur theoretisch gestattet wird, beweist die Tatsache, daß auch christliche Schulen gegründet, Kirchen und Kapellen errichtet werden können und pastorale Zentren gebaut werden dürfen. So wird derzeit ein großes pastorales Zentrum in Kuwait errichtet. Ebenso wurde in diesen Tagen der Grundstein für eine neue Kirche und pastorale Schulungsräume im Emirat Sharja gelegt. Sobald die innerfamiliären Streitigkeiten zwischen dem Emir von Quatar und seinem Sohn beigelegt sind, wird auch dort zum ersten Mal eine Kirche gebaut werden.
Und es gibt sogar eine deutschsprachige evangelische Gemeinde in Dubai: http://www.ekd.de/ausland_oekumene/2040.html


Ansonsten, ich kenn mich mit Schweizer Recht nicht soo gut aus - klar weiß ich Bescheid, dass es viele Volksentscheide gibt - viel weiter geht mein Wissen aber nicht
Aber einerseits lese ich hier immer wieder, dass es nicht rechtsstaatlich wäre jetzt vor Gericht zugenen gegen den Volksentscheid vorzugehen... und andererseits lese ich:
Zitat:
Zitat von raptorsf Beitrag anzeigen
der 3. Abschnitt ist auch nicht korrekt - es ist eher so, dass im Zweifelsfall halt darüber abgestimmt wird, bevor die Initiative als nichtig deklariert wird. Auch das ist richtig so, ansonsten könnte ja die Regierung praktisch jede unangenehme Vorlage mit diesem Hinweis abschmettern (siehe ähnliche Probleme bei der Verwahrungsinitiative). Dein letzter Satz ist schlicht arrogant.
Wann wird denn nun geklärt ob eine Initiative mit bestehendem Recht kollidiert? Wenn das wirkich erst nach einer Abstimmung sein sollte, dann sollte genau das jetzt doch auch passieren. Und auch das ergebnis sollte wieder angezweifelt werden dürfen - egal ob es sagt das ganze wäre gültig oder nicht - solange es höhere Instanzen gibt. Daher kann auch von einem "solange klagen, bis es für ungültig erklärt wird" keine Rede sein - denn die Befürwörter der Initiative haben in dem Fall genauso die Möglichkeit die nächst höhere Instanz anzurufen. Sofern wäre das alles auch rechtsstaatlich. Sobald das Gesetzt durch die Gerichte geprüft wurde sollte dann die Umsetzung erfolgen - oder eben nicht.

Falls die Initiative nicht mit nationalem Recht kollidiert, aber mit internationalen Verträgen, wie von Surli schon zur Diskussion gestellt, wird es in meinen Augen besonders spannend: Heißt das dann, dass das Gesetz gekippt werden muss - oder dass die Verträge gekündigt werden müssen?

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Ansonsten meine persönliche Meinung zum Ergebnis: Mir gefällt es nicht. Ob da jetzt ein Turm steht, der sich Minarett nennt, oder nicht ist mir egal. Ich hab hier in Mannheim auch einen in geschätzter Hörreichweite stehen - schätzen kann ich das nur, weil eben nicht zum Gebet gerufen wird, was mich definitiv stören würde. Aber ob ein entsprecehnder Turm gebaut werden sollte - dafür sollten in meinen Augen die gleichen Rechte gelten wie für jedes andere Gebäude. Ein extra Gesetz gegen Minarette ist für mich eine Diskriminierung von Muslimen.
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