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Alt 30-11-2009, 12:45
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Sven Sven ist offline
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Es war eine Volksabstimmung, richtig?
Also hat das Schweizer Volk diese Entscheidung getroffen (und nicht irgendwelche Gremien, Parteien oder Politiker), mag man sie nun gutheissen oder auch nicht (ich nicht) und das sollte man dann auch nicht in Frage stellen.
Ich habe das gestern in der Tagesschau gesehen und was mir aufstieß ist (neben der eigentlichen Entscheidung) die Aussage man wolle nun den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Das halt eich für falsch, die Entscheidung war mit 57% recht eindeutig und man sollte sie so akzeptieren sonst wird das, eigentlich sehr gute, Mittel der Volksabstimmung ad absurdum geführt.
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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