Zitat:
Zitat von BoinKBoss
Die Tennisspieler müssen die Kosten nur dann tragen, wenn der Abschleppdienst von der Polizei angefordert wurde.
Wenn Basti den Abschlepper selbst bestellt, muss er die Kosten auch anfangs selbst tragen und sie dann im Nachhinein vom Halter des KFZ einfordern. Dies jedoch kann sich im Endeffekt als schwierig erweisen, wenn der Halter behauptet, er habe den Wagen zu dem Zeitpunkt nicht gefahren und könne sich nicht daran erinnern, wer den Wagen gefahren hat.
In solchen Fällen geht das meistens vor Gericht, das Verfahren wird eingestellt und Basti würde auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Also nich grad das Gelbe vom Ei.
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Naja, ich bin da nicht gerade erfahren in der Sache.
Aber danke für die Aufklärung.
Zu der Sache: Wenn man den falschen erwischt, hat man wirklich die A-Karte gezogen.