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Alt 29-08-2002, 15:32
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
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Zitat:
Original geschrieben von Chriss
6. Der Vorstand hat das Recht, bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes eine Neubestellung selbst vorzu
nehmen.


Das ist mir unklar.
wenn einer austritt und gegangen wird, dann beschliessen die restlichen Vorstandsmitglieder vorrüber gehend einen Nachfolger

Zitat:
Original geschrieben von Chriss
Ich bin für regelmäßige Neuwahlen. Das macht die Kontrolle besser und macht es auch leichter für Vorstände Aus dem Amt zu scheiden, bzw. vermeidet kurzschlussreaktionen etwas.
ja... 2 Jahresrhytmus? 1 Jahr?
Zitat:
Original geschrieben von Chriss
Ich wäre für den Zusatz: "Diese Entscheidungen sind jedoch nach möglichkeit mit dem Vorstand abzusprechen." Das schränkt die funktionsfähigkeit dieses Artikels nicht ein, verringert jedoch das "Misbrauchspotential" dieses Artikels. Ich denke zwar das dem praktisch so wäre, würde das aber trotzdem in der Satzung verankern.
ja... oder das der Gesamtvorstand dies auch mit einer 3/4 Mehrheit revidieren bzw. rückgängig machen kann...