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Alt 07-12-2009, 17:13
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Surli Surli ist offline
EVA Programmierer

 
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Da es keine Umsetzung braucht steht der Satz (Der Bau von Minaretten ist Verboten) meines Wissens seit dem letzten Sonntag als Abs. 5 unter Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit. Bis der erste Fall vor dem Bundesgericht verhandelt wird dürfe es noch eine weile gehen, da meines Wissens der einzige Fall im Kanton BE beim Obergericht hängig ist.
Es ist jedoch nirgends definiert was ein Minarett ist, nur schon das dürfe den Richtern einiges an Kopfzerbrechen bereiten :P. Irgendwo wurde ein Halbmond auf einen Lüftungsschacht einer Moschee montiert, usren rechten Freunden gefällt sogar das nicht. Wobmann behauptete ein Halbmond mache das Minarett aus, seiner Logik nach dürften Minarette ohne Halbmond also gebaut werden
Es Besteht natürlich theoretisch die Möglichkeit, dass das Bundesgericht ein Baugesuch gutheisst weil ein generelles Verbot von Minaretten nicht mit Art 8 und 15 vereinbar ist. Aus Interviews mit Bundesrichtern geht jedoch hervor, dass dies eher nicht passieren wird und sie sich wohl selbst schützen und auf ein Urteil aus Strassburg "warten", sprich sie werden eine Klage nicht gutheissen was auch durchaus legitim ist da es sich um einen Volksentscheid handelt.

edit: Netter Kommentar in der SZ vor allem lustig geschrieben.
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Geändert von Surli (07-12-2009 um 17:20 Uhr).
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