Ja, das Auto muss mindestens 1 Jahr durchgehend auf mich zugelassen sein und das trifft auf mich Gott sei Dank genau zu.
Zitat:
Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - für die
Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der
Antragstellerin gemäß Ziffer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.
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Quelle:
www.bafa.de -> Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen