Naja, kommt drauf an, wann die Berufung eingeht.
Du fängst an zu studieren. Erhälst während dem ersten Semester den Einberufungsbescheid. Das heißt du verpasst den Rest vom 1. und nen großen Teil vom 2. Semester. Praktisch ist das ein Ausfall von 2 Semestern. (Den Begriff "verlieren" versuche zu vermeiden. Die meistne mit denen ich darüber gesprochen habe empfinden die Erfahrung nicht als Verlust - Eine Ausnahmen, bei der einiges nicht gescheit lief mal ausgenommen)
Und ich weiiß, dass ich mich mehr ärgern würde über so eine späte Einberfunf, also über eine über 9 Monate gleich nach der Schule, die mich nciht aus meiner aktuellen Tätigkeit rausreißt und mich dazu zwingt danach nochmal von vorne anzufangen. Aber ja, praktisch gesehen oknnte das bisher auch schon passieren... wobei bei 9 Monaten vermutlich trotzdem auch "nur" 2 Semester Ausfallzeit herrscht - oder es wär ganz übles Timing der Bundeswehr
Davon abgesehen gibt es auch Studiengänge, die man nur im Wintersemester (und vermutlich gibts as auch mit Sommersemester
) beginnen kann - womit ein Semester ausfall doch in diesem Fällen wieder 1 Jahr wäre.