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Alt 14-12-2008, 15:29
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Wenn du Belege suchst, geh vor die Tür, schau dich um und halte die Augen offen. Würde ich nur in mein Umfeld blicken und zb nach Journalistik Studenten gehen würde ich auch andere Schlüsse ziehen. Zu beachten wären ausserdem viele weitere Faktoren.
Das ist Stammtisch und Polemik. Wenn du diese Behauptung aufstellst, dann belege sie auch bitte schön. Wenn du in deinem Studium genauso argumentierst, dann möcht ich den Prof sehen, der diese Form der Argumentation akzeptiert. Ich hätte gern einen stichhaltigen, nachvollziehbaren Beweis dafür, dass Jugendliche ab 18 Jahren nicht in der Lage sind, vollverantwortlich zu handeln und nicht einfach sowas dahingeworfenes. Und Artikle über irgendwelche Hanseln, die sich totsaufen, um den Baum wickeln oder sonstige Dummheiten anstellen sind keine allgemeingültigen Beweise. Das lernt man schon im ersten Semester.

Zitat:
Und zur Gleichstellung gibt es noch andere Beispiele wie Kindergeld, das bis in die 20er Jahre beantragt werden kann. Es ging mir mit dem Beispiel nur darum zu zeigen, dass unter 20 jährige noch nicht alles können/dürfen/müssen, was ältere tun. Im Bezug auf diese Beispiel sind dann bestimmte Altersgruppen nicht gleichgestellt. Das dürfte weniger lückenhaft in der Formulierung sein
Öh, du gehst aber vollkommen am Thema vorbei. Es geht hierbei darum, dass der Bürger ab 18 jahren volljährig und voll geschäftsfähig ist. Die Folge dessen ist, dass er für sich selbst verantwortlich ist in seinen Taten und Aktionen. Und du stellst die Forderung danach auf, dieses Recht einzuschränken, obwolh es ihm von Rechtswegen her gewährleistet werden muss, da er wie erwähnt, volljährig und geschäftsfähig und damit voll verantwortlich ist.

Alles weitere, was Einschränkungen betrifft, wie z.B. Adoptionen (ab 27), gilt erst dann, wenn du nicht nur die Verantwortung für dich selber trägst, sondern auch für andere übernimmst.

Nach deiner Darstellung ist es legitim, dass ein Volljähriger einen Kredit aufnehmen kann (der ihm unter Umständen in den Ruin treibt), weil nach dem Gesetz voll geschäftsfähig, aber nicht Alkohol konsumieren darf. Das ist aber dann mit zweier Leih Maß gemessen.

Ich geb dir mal ne Hilfestellung: Du kommst aus der Argumentation nur dann heraus, wenn du in diene Forderung nur implentierst, dass die Volljährigkeit (und damit die Faktoren Mündigkeit und Geschäftsfähigkeit) erhöht wirst. gleich mit angehoben wird. Ansosnten kollidierst du mit den Rechten, die dir der Staat mit der Volljährigkeit verleiht. Ein solches Gesetz zur Einschränkung des Konsums von Alkohol erst mit 21 wird vom BGH (weil BGB und nicht GG) sofort kassiert.
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SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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