Offiziell handelt es sich hier jedoch um einen humanitären Einsatz und nicht um einen Krieg gegen den Terror. Zusätzlich wird der Einsatz der deutschen Truppen ausdrücklich von der afghanischen Regierung gebilligt und gewünscht.
Und genau das ist auch der kritische Punkt bei der Sache. Selbst wenn man es mit seinem eigenem Gewissen nicht vereinbaren kann, so fehlt einem noch immer die rechtliche Grundlage um eine vernünftige Begründung anzuführen. Wenn die UN Einsätze verurteilt könnte das zumindest vor Gericht helfen, noch wichtiger wäre natürlich ein bereits existierendes Urteil aus dem deutschen Rechtssystem. Dieser Soldat steht jedoch mit leeren Händen dar, da er aus seiner persönlichen Meinung keinen Anhaltspunkt hat. Und nur das eigene Empfinden kann nicht ausschlaggebend sein, da sonst nun wirklich jeder sich vor der Pflichterfüllung drücken konnte.
Zitat:
Tun meine Fäkalien das gleiche wie deine?
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Warum du nun ein eigentlich gutes Argument mit Füßen trittst muss ich nicht verstehen, oder?