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Alt 07-12-2009, 16:25
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wir haben kein Verfassungsgericht - diese Aufgabe hat u.a. das Bundesgericht (oberste richterliche Instanz in der Schweiz).

Im Zweiflsfall haben wir halt lieber ein paar Gremien zuwenig als zuviel.

Auch ist es so, dass im Zweifelsfall eben eine Initiative gutgeheissen wird als als nichtig erklärt wird (dies aus meiner Sicht mit gutem Grund, siehe weiter oben). Die aktuelle Initiative ist aber, soweit ich weiss, noch gar nicht vom Bundesgericht beurteilt worden - weil der Gesetzestext auch noch gar nicht in der Verfassung steht.

Erst wenn er niedergeschrieben wird (also verbindlich erklärt wird) bzw. wenn sich jemand daran stören sollte (was ja scheinbar schon passiert ist), muss dies das Bundesgericht prüfen.

Da die aber natürlich auch sonst noch ein "paar" Fälle auf dem Tisch haben, könnte es mit dem Entscheid noch etwas dauern...
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