Die Initiative verträgt sich nicht mit Art. 9 der Europäschen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die Schweiz auf demokratischem Weg wie ich erwähnen will 1974 ratifiziert hat, sprich die Nationale Gesetzgebung ist der EMRK untergeordnet. Dieser Garantiert Religionsfreiheit, welche beinhaltet sich mit einem äusseren Symbol (Kirchturm, Minarett, etc.) öffentlich zu seiner Religion zu bekennen.
In der Schweizer Verfassung ist die Religionsfreiheit leider nicht so genau definiert wie in der EMRK.
Es ist allen klar, dass die Initiative gegen die EMRK verstösst aber das Problem ist dass der ordentliche Weg dahin 5-7 Jahre dauert (Bezirksgericht, Obergericht, Bundesgericht, EuGr). Der einzige schnellere Weg wäre eine Staatsklage eines Mitgliedes des Europarates was nicht anzunehmen ist.
Wen es interessiert, dieser Artikel beschreibt das Rechtliche relativ gut:
http://www.nzz.ch/nachrichten/schwei...1.4083683.html
edit:
Art. 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses
Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln,
und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit
anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von
Bräuchen und Riten zu bekennen.
(2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der
öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten
anderer.
Art. 14 Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne
Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der
Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen
oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens,
der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.