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Alt 18-03-2007, 04:39
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Apokus Apokus ist offline
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Sry für etwaige Tipfehler oder kleinere Satzbaufehler aber ich bin gerade n bisl angedüdelt von ner Party nach hause gekommen *g*

Zur ISAF : Das UN Mandat auf das sich der komplette Thread hier sogesehen bezieht schliesst komplett Afghanistan ein.
Die Resolution hat keinerlei abgrenzung zwischen OEF und ISAF Einsatzgebiet definiert oder aber sonstige Räumliche Grenzen innerhalb Afghanistans festgelegt. ( Soviel zum "ISAF zuständig für den Norden , OEF süden. Das mag vllt eine Einteilung der beiden Operationen gewesen sein mehr jedoch nicht. )

Die Aufgabe der ISAF ist eigentlich recht klar damit definiert das sie die Afghanische Interimsregierung unterstützen soll in der Wahrung der Menschenrechte sowie der Inneren Sicherheit.
Der ISAF erhält dazu das Recht zu ihrer Verteidigung sowie auch zum Schutze der von der UN anerkannten Regierung und der Bevölkerung ggfs Waffengewalt anzuwenden.
In der Sicherheitsrat Resolution ist sogar die Rede davon das die ISAF autorisiert ist alle erforderlichen Maßnahmen einschliesslich der Anwendung militärischer Gewalt zu benutzen um diesen Auftrag auszuführen.
Zum Schluss gabs noch nen Absatz der jedem Soldaten die Befugnis erteilte zur Wahrnehmung des Rechts auf bewaffnete Nothilfe gab.
Was das heisst weiss glaub ich jeder

Dies waren die Rahmen die die UN vorgegeben hat und die dementsprechend schonmal das Völkerrechtliche entkräften.
http://www.un.org/Depts/german/sr/fs_sr_res.html
Dort kann mans in dem Jahresband vom 1.Januar 2001 - 31.Juli 2002 nochmal nachlesen.

In der Hinsicht kann man nun eigentlich sogar die OEF Kampagne als Legitim erklären ( sie könnten sich der ISAF anschliessen und müssten nur einige wenige Regeln einhalten , Guantanamo z.B. wäre nicht erlaubt aber solch "kleinen" Gründe + die jetzt nicht benötigte Rechenschaft vor den Vereinten Nationen dürfte wohl der Grund sein warums nicht geschieht ).
Zur ISAF und dem Einsatz gegen die Taliban.
Diese sind eine Direkte und Indirekte Bedrohung für die Sicherheit der Regierung ( Thema Innere Sicherheit ) sowie auch eine Bedrohung der Zivilen Bevölkerung ( Thema Selbstmordattentate , Folter , Einschüchterung usw ).
Allein in der Hinsicht wäre eine "Jagd" auf die Taliban schon wieder gerechtfertigt.
Ebenfalls gerechtfertigt wäre wohl mit ein wenig biegen der Einsatz von Gewalt ( sogar Tödlicher ) gegenüber den gerade genannten.

Da die UN Resolution von der Deutschen Regierung sowie allen nötigen Instanzen aktzeptiert wurde, und man sich entschloss die Resolution aktiv zu Unterstützen, ist auch der Verfassungspart weg.
Humanitäre Hilfe ists ja, sie ist in dem Fall nur aufgrund der Bedingungen vor Ort klarer definiert.
Es darf geschossen werden wenn die Situation es erfordert um die von der UN definierten Ziele zu erreichen.
Es ist schwarz/weiß gesehen keine Kriegerische Handlung ( ne zeitweise bewaffnete Auseinandersetzung mit einer Paramilitärischen Fraktion ok , Krieg definitiv nein ) sondern eine Bewaffnete Militärisch Ausgebildete Truppe die Humanitäre Hilfe leistet bzw Hilfeleistende Aktiv Schützt. ( Konvoy Eskorte, Nachschublieferungen per Lufttransport, Medizinische Hilfe usw.)

Bleibt also der Moralische Aspekt und dieser ist der Lächerlichste auf den ich gar nicht mehr eingehen will.

Geändert von Apokus (18-03-2007 um 04:58 Uhr).
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