Man wird wohl kaum von einer strafrechtlichen Anklage bei Privatbenutzern hören, weil das strafausmaß viel zu gering ist. Da wird sicherlich in Form einer Anklage nur gehandelt, wenn die geschädigte Seite eine Schadensersatzklage anstrebt, oder wenn das gewerbsmäßig betrieben worden ist.
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Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
Und die Peitsche nie mehr knallen. | Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein. | - George Orwell |
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