Als Webmaster Links zu illegalen Sites durchgehen zu lassen allerdings schon.....
Es gibt irgendwo ein Urteil das besagt, das auf Boards wie diesem, so ein Link im Bereich der Aufsichtspflicht des Webmasters liegt. Demnach darf so ein Link nicht länger als eine Woche bestehen - sonst verletzt der Webmaster seine Aufsichtspflicht und er kann deswegen belangt werden.
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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