Zitat:
Zitat von LordMordred
Ja nur die Würde, die man beim Sterben verliert, wird man nicht mehr im zukünftigen Nichtleben erreichen können.
Und wie schon gesagt würde ich dies nur Erlauben, wenn es erwiesen ist das das Leben nicht zu retten sondern nur zu verlängern ist.
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LoMo... das gitl für jegliche medizinische Behandlung, die jemand über sich ergehen lässt. Mit dem gleichen Argument und dem vertraglich festgehaltenen Wunsch nach Sterbehilfe kann man dadurch dann jemanden mit 25 an einer Lungenentzündung verrecken lassen....
Übrigens sehe ich keinen Verlust in der Menschenwürde, wenn jemand eine für seine Gesundheit benötigte Behandlung erhält. Wenn halt ein Apparat eine Lebensfunktion meines Körpers übernehmen muss, so sei es. Mehrere meiner Verwandten benötigen Nachts Beatmungsteile, aber dadurch verliert mein Opa nicht an Würde. Nach über 40 Jahren im Bergbau darf man sich darüber nicht wundern

Ist ein Hörgerät ein Verlust der Würde? Wie siehts mit Prothesen aus? Herzschrittmachern?
Ich seh da keinen Verlust meiner Würde.