Das ist ganz Interesant in welchen Ländern "Sterbehilfe" straffrei ist und wo nicht !!!
Sterbehilfe
in Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Schweiz, EU und USA
In Belgien und den Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen straffrei möglich. Belgisches Sterbehilfegesetz und Formulare sind beim Gesundheitsministerium zu finden. Informationen zur Sterbehilfepolitik der Niederlande für Interessierte im Ausland präsentiert das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid straffrei möglich und das Bundesamt für Justiz informiert über Perspektiven der Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen. Die Stadt Zürich dokumentiert auf ihrer Homepage, wie es zur Erlaubnis der Suizidbeihilfe in Alten- und Pflegeheimen in Zürich kam.
In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen gesetzlich geregelt und verboten, die Beihilfe zum Suizid zwar erlaubt, in der praktischen Umsetzung jedoch schwierig. Die Rechtslage wird vom Bundesjustizministerium beobachtet, letzte Instanz der Gerichtsverfahren ist der Bundesgerichtshof. Gerichtsentscheidungen sind bei der Forschungsstelle für das Gesundheitsrecht Köln und beim Zentrum für Medizinische Ethik Bochum zu finden.
Um Sterbebegleitung geht es auch in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin weist auf die 75. Konferenz der Gesundheitsminister, die einen Beschluß zur Sterbebegleitung gefaßt hat, hin. Bundesregierung und Bundestag haben Ethik-Kommissionen, die sich mit Grenzfragen des Lebens befassen.
In Frankreich ist das Recht auf Palliativmedizin gesetzlich geregelt und aktive Sterbehilfe verboten, die jedoch mit Einwilligung des Betroffenen und Zustimmung der Angehörigen diskret praktiziert wird.
Im Europarat ist die Sterbehilfe (euthanasia) seit mehreren Jahren ein Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Diane Pretty ausgeführt, daß sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf den eigenen Tod ableiten läßt. Die Charta der Grundrechte der EU legt im Recht auf Unversehrtheit die freiwillige Einwilligung in medizinische Behandlung fest.
In den USA hat der Bundesstaat Oregon eine Regelung zur ärztlichen Suizidbegleitung geschaffen und das Department of Human Services gibt jährliche Berichte heraus.
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