Gesellschaften die eine beschränkte Haftung haben sind alle beim Amtsgericht einzutragen. Die Eintragungen sind durch einen Notar vorzunehmen bzw. zu beglaubigen. Auch muss die zu gründene Firma ihr Haftungskapital nachweisen.
und AgentLie: Nach deutschem Recht seid ihr quasi schon eine GbR (=GdbR). GbR gründet sich schon da, wenn sie Personen zu einem gemeinsamen Ziel zusammenschliessen wie z.B. eine Lottospielgemeinschaft.
AgentLie: gibt es an eurer Schule keinen Förderverein oder ähnliches, dass die offizielle Leitung (Haftung etc.) übernehmen kann?
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