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Alt 01-08-2004, 14:07
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Neue Gesetze: von Alcopops bis Schwarzarbeit

Der August bringt eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen mit sich. Dazu gehören die Vorschriften im Kampf gegen Schwarzarbeit und neue Regelungen bei den so genannten Alcopops.


Kampf gegen Schwarzarbeit
"Gesetz zur verbesserten Bekämpfung von Schwarzarbeit" heißt das Werk, das an diesem Sonntag in Kraft tritt. Damit soll die in Deutschland grassierende Schwarzarbeit künftig schärfer geahndet werden. Im Visier hatte der Gesetzgeber vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit. Das betrifft illegale Beschäftigung am Bau, in der Gastronomie, im Taxi- und Mietwagengewerbe, bei Reinigungsdiensten sowie in Spielhallen. Bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater Putzfrauen gelten dagegen lockerere Regelungen. Gelegenheitsjobs, "die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind", zählen nicht zur Schwarzarbeit. Sie verursacht jedes Jahr Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe.


Steuer auf Alcopops: Die alkoholischen Mixgetränke werden teurer
Alcopops fast doppelt so teuer
Gerade bei Jugendlichen sind sie sehr beliebt und deshalb auch so gefürchtet: alkoholische Mixgetränke. Für die so genannten Alcopops wird eine Sondersteuer fällig. Fläschchen, die nach dem 2. August hergestellt werden, sind dann um 80 bis 90 Cent teurer als bisher. Bei Billig-Angeboten verdoppelt sich dadurch fast der Preis. Die Sondersteuer soll junge Leute vom Kauf der Alcopops abhalten. Im vergangenen Jahr hatte sich der Umsatz um rund 50 Prozent erhöht.

Besserer Schutz vor 0190-Nummern
Ab diesem Sonntag werden Verbraucher besser vor 0190- Nummern geschützt. Wer die gebührenpflichtigen Service-Nummern 0190 und 0900 anruft, muss nun auch im Handynetz den Preis angesagt bekommen. Die Pflicht zur Preisangabe galt für die Betreiber der 0190/0900-Nummern bisher nur im Festnetz. Fehlt diese Information, müssen Anrufer die geforderten Gebühren nach dem Telekommunikationsgesetz nicht zahlen. Anrufe bei den Service-Nummern dürfen - wie schon seit einem Jahr - maximal zwei Euro pro Minute kosten, und die Verbindung muss nach einer Stunde unterbrochen werden.

Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
Schwerverbrecher können jetzt nach Verbüßung ihrer Haftstrafe noch in Sicherungsverwahrung genommen werden. Das kommt dann in Frage, wenn sie sich erst nach ihrer Verurteilung als weiter hochgefährlich erweisen. Bisher musste eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung bereits bei der Verurteilung angeordnet oder zumindest als Möglichkeit vorgesehen werden.


Neue Ausbildungsberufe: Fahrradmonteur und Schädlingsbekämpfer
Ab dem 1. August gelten neue Ausbildungsordnungen für 30 Berufe. Darunter sind drei neue, für die eine zweijährige Ausbildung absolviert werden kann: Maschinen- und Anlagenführer, Fahrradmonteur sowie Kraftfahrzeugservicemechaniker. Bei guten Leistungen kann anschließend durch weitere Lehrzeit der anspruchsvollere dreijährige Berufsabschluss erworben werden. Zu den neuen dreijährigen Ausbildungsberufen zählt der Schädlingsbekämpfer. Neu ist auch der Bauwerksmechaniker für Abbruch und Beton-Trenntechnik.




Gesetz fördert Strom aus Biomasse
Die Förderung von Windenergie wird geändert: Die Vergütung für an Land stehende Windräder wird gesenkt, die Bedingungen für Windanlagen auf See werden verbessert. Günstiger werden auch die Bedingungen für noch unwirtschaftlich Techniken zur Stromgewinnung aus Biomasse sowie Deponie-, Klär- und Grubengas. Insgesamt soll sich der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 2000 bis 2010 auf 12,5 Prozent verdoppeln.

Zentralregister für Betreuungsverfügungen
Weitere Novellierungen betreffen das Betreuungsrecht und die Arbeitsstättenverordnung. Menschen, die für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit etwa durch Unfall oder schwere Erkrankung vorsorgen wollen, können nun bei der Bundesnotarkammer in Berlin eine Vollmacht hinterlegen. In diesem zentralen Vorsorgeregister kann bereits seit Ende Juli jeder - bald auch online - festlegen, wer entscheiden soll für den Fall, dass man körperlich oder geistig dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Arbeitsstättenordnung wurde von unnötigen bürokratischen Detailregelungen befreit.
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Das Glück ist das einzige im Leben,
was sich verdoppelt,wenn man es teilt!