Zitat:
Zitat von MyersGer
Bei Bedarf kann ein Beo herangezogen werden. Wenn ein Clan dies wünscht, muss der andere damit einverstanden sein.
Akzeptabel?
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nein. wenn ein clan einen beo wünscht und einer zur verfügung steht soll es nicht davon abhängig sein ob der andere clan einverstanden ist. bei beo wunsch - beo pflicht
ansonsten finde ich die regelung gut