Im Aktuellen Spiegel (40/29.9.03 Seite 82) ist ein wirklich guter Artikel zum Thema.
Ich zitiere mal.
"Das Grundgesetz garantiert, in Artikel 4, "die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" sowie die "ungestörte Religionsausübung". Zur Freiheit der Religion gehört der Respekt vor anderen Religionen. Vor allen findet diese Freiheit eine Grenze da, wo sie - in ihrem Namen - unterhöhlt oder gar abgeschafft werden soll. "
"wie wenig tolerant Frau Ludin (die Klägerin), die zurzeit an dem tendenziell fundamentalistischen Islam Kolleg in Berlin unterrichtet, sich bisher geäussert hat. Als Pädagogikstudentin gab sie eines Tages Männern nicht mehr die Hand, mehrfach verkündete sie, deutsche Frauen seien unrein, nur muslimische seien rein. .... Frau Ludin fordert Toleranz für die Intoleranz. .. Ein merkwürdiges Verständnis vom demokratischen Rechtsstaat. Er wird so lange respektiert, bis man mächtig genug ist, um in abzuschaffen. "
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Ich kann nur jeden den Spiegel Artikel ans Herz legen.
Punkt ist, dass eine Religion sich an das Grundgesetz halten müsste. Eigentlich sehr eindeutig. Dass dies aber in Deutschland für soviel Bauchschmerzen sorgt, liegt daran dass wir hier unsere Hausaufgaben nicht gemacht haben. Es gibt in unseren christlichen Religionen, besonders da bei den Katholiken, einige Ausnahmen, welche dafür sorgen dass fundamentalisten im Sinne der Gleichbehandlung die unglaublichsten Ungerechtigkeiten vor Gericht durchsetzen können.
Geändert von PlayFair (01-10-2003 um 23:32 Uhr).
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