Zitat:
Original geschrieben von m1a22
Staatsdiener müssen während ihrer Dienstzeit ebenso handeln, d.h. auch sie dürfen merkmale die auf ihren Glauben hinweisen nicht öffentlich zeigen bzw. äußern.
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Sich zu seinem Glauben zu bekennen ist meines Wissens nicht verboten - nur missionieren darf ein Beamter nicht.