Ich denke, einige sehen den Sinn dahinter nicht, es geht im Prinzip nicht um das Kopftuch an sich, sondern vielmehr um das, was damit assoziiert wird.
Wenn das Gericht nun festlegt, dass das Kopftuch als Bekenntnis zum Islam zu klassifzieren ist, dann spricht im Prinzip auch nichts dagegen, auch nicht am Arbeitsplatz. Aber jetzt kommt der Knackpunkt.
Eine Schule ist im Normalfall eine Behörde (Ausnahmen bilden Privat und-Bekenntnischulen), die Lehrer sind Beamte, also Staatsdiener. Nun sehen die Dienstvorschriften für Behörden und Beamte vor, dass sie im Sinne der religiösen Neutralität des Staates, genauso handeln müssen.
Das heißt im Klartext:
Öffentliche Gebäude und Behörden dürfen keine religiösen Ornamente, Abbildungen, u.ä. zeigen bzw. sichtbar aufhängen.
Staatsdiener müssen während ihrer Dienstzeit ebenso handeln, d.h. auch sie dürfen merkmale die auf ihren Glauben hinweisen nicht öffentlich zeigen bzw. äußern.
Außerhalb der Dienstzeit, wenn sie also nicht im Staatsdienst tätig sind, ist es ihnen aufgrund der im GG festgelegten Relionsfreiheit gestattet. Das gilt für jede Konfession und jede Religion.
Als einzige Ausnahme gilt der Religionsunterricht.
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 Deutschland &  Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
Geändert von m1a22 (25-09-2003 um 23:30 Uhr).
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