Zitat:
Ein Gesetz ist erst dann gültig, wenn es vom Staatsoberhaupt unterschrieben wurde. Wird es das nicht, dann ist das gesetz ungültig. Art. 82 Abs 1 des GG
Zum anderen, der Kanzler schlägt dem Präsident die Minister vor, ernannt werden müssen sie vom Präsidenten.
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Ja, wie gesagt, das ist nur formell, mitbestimmen darf er in Wirklichkeit nichts. Er macht das alles zwar, darf es sich aber nicht aussuchen.
Zitat:
Stimmt nicht ganz. Er darf die Gesetze nicht unterschreiben wenn das Gesetz oder die Wahl dazu eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt. Aber das hab ich ja auch schon geschrieben...
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Jaja, das hab ich auch nicht behauptet

Und das sollte ja wohl auch klar sein...

Solche Gesetzte werden ja auch garnicht erst zu ihm kommen...
MfG
CNils