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Alt 08-09-2003, 19:42
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OL Nick: comannils
Zitat:
Ein Gesetz ist erst dann gültig, wenn es vom Staatsoberhaupt unterschrieben wurde. Wird es das nicht, dann ist das gesetz ungültig. Art. 82 Abs 1 des GG
Zum anderen, der Kanzler schlägt dem Präsident die Minister vor, ernannt werden müssen sie vom Präsidenten.
Ja, wie gesagt, das ist nur formell, mitbestimmen darf er in Wirklichkeit nichts. Er macht das alles zwar, darf es sich aber nicht aussuchen.

Zitat:
Stimmt nicht ganz. Er darf die Gesetze nicht unterschreiben wenn das Gesetz oder die Wahl dazu eindeutig gegen das Grundgesetz verstößt. Aber das hab ich ja auch schon geschrieben...
Jaja, das hab ich auch nicht behauptet Und das sollte ja wohl auch klar sein...
Solche Gesetzte werden ja auch garnicht erst zu ihm kommen...

MfG

CNils
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