Thema: Kündigung
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Alt 11-04-2003, 18:07
General_@ze General_@ze ist offline
Terrordrohnenhirte

 
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Er meint damit, dass Du, wenn Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schickst, der Brief direkt an der Tür deines Arbeitgebers abgegeben wird und dieser einen Wisch unterschreibt, dass er den Brief erhalten hat (das ist dann der Rückschein). Diesen Wisch bekommst Du dann von der Post als Erhaltsbestätigung. So kann dein Arbeitgeber im Zweifelsfalle nicht behaupten, er hätte den Brief nicht bekommen.
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