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Alt 16-03-2003, 11:54
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
Registriert seit: Feb 2003
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Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
erm,

wird das ein flame versuch?

Nix StrR sondern ÖR.

wenn ja dann lies bitte hier :


Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:

Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln;
Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster;
Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin);
Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe).
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden.

Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht.
Bin aber auch Mopedfahrer.


P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt?
Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist. Ich wollte hier nicht flamen, sondern nur einige Aussagen richtig stellen. Du weißt ja, dass Juris gerne diskutieren über so einen Kram und endlich ist hier mal jemand im Forum, der sich damit auch auskennt. Dass Du daneben noch Biker und Zocker bist, macht Dich super sympathisch. Also dickes Sorry, wenn ich zu stark in die Offensive gegangen bin.

Zum Thema:
Du gehst in diesen zwei langen Postings nicht auf meine Frage ein. Ich habe nicht den Rechtsweg in Frage gestellt. Dieser ist korrekt von Dir wiedergegeben.
Es geht doch darum, dass keiner von uns Spielern Anfechtungsklage beim VG Köln einreichen kann, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 42 VwGO (Klagebefugnis) fehlt.
Das muss man strikt von der Verfassungsbeschwerde trennen. Ein "öffentliches Interesse" spielt beim § 42 VwGO absolut keine Rolle. Natürlich sieht es bei einer Verfassungsbeschwerde anders aus. Dort kann man mit Grundrechten arbeiten. Aber wir sind uns wohl einig, dass eine VB viel zu aufwenig, langwierig und kostenintensiv ist.
Es lässt sich dann aber streiten, ob man als Volljähriger damit Erfolg hat, denn man ist von der Indizierung ja nicht direkt betroffen. "Selbst, unmittelbar und gegenwärtig" (ist schon sehr lange her, dass ich das an der Uni lernte, aber das waren doch u.a. 3 Merkmale einer VB, oder !?).

Zur Beschlagnahme/Einziehung: Also dazu muss ich wirklich nichts mehr sagen. Denk mal in einer ruhigen Minute darüber nach.
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