Thema
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Musterung
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18-12-2002, 18:30
NodMot
Yuris Leibwache
Registriert seit: Jan 2001
Ort: Köln-Zollstock
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OL Nick: n0dm0t
Verweigern kannst Du, wann Du willst.
Solltest nur nicht so lange damit warten, bis der Einberufungsbescheid kommt, denn sonst musst Du erstmal hin, bis die Verweigerung durch ist (ich kannte mal einen Trottel, dem das passierte
)
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*schnauf*
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