Der Autor eines solchen Buches versucht mit solchen Thesen am Ruhm eines anderen teilzuhaben.
Raab wird sicher nicht dagegen klagen, denn damit würde er sich ja darauf einlassen.
Sowohl des Autors wie auch Raabs erwähnte Äußerungen sind durch das Recht der Meinungsäußerung gedeckt, Raabs sogar noch zusätzlich durch die Freiheit der Kunst. (Satire) Dieses Recht wird von Gerichten meist höherrangig eingeschätzt, als der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Personen des öffentlichen Lebens, der durch diesen Status ja rechtlich herabgesetzt ist. (D.h. diese müssen sich wesentlich mehr gefallen lasssen, z.B. fotografiert zu werden, usw.)
Insofern wird nach meiner Einschätzung auch aus der Klage der Schönheitskönigin nichts werden, denn sie ist ja schon eine Person des öffentlichen Lebens.
Aber auf See und vor Gericht ist nichts sicher.
