Zitat:
Original geschrieben von EEBKiller
neu auf dem markt: Dezember 2001
gekauft: 9. Januar 2002 - also alt isses nu wirklich ned
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Hmm, das ist dumm. Hinzu kommt, dass du den Fehler selber beweisen musst. Also Quasi nachweisen kannst das der Fehler schon vor übergabe vorhanden war und nicht durch dein Verschulden zustande gekommen ist. Wäre die Festplatte innerhalb der ersten 6 Monate kaputt gegangen, hättest du sie ohne Worte umtauschen können.
Generelle hinweise für deine Festplatte kann ich dir nicht geben