Der untere Link von dir ist aber aus 2005 und das Urteil war noch nicht rechtskräftig.
Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Polizei "zum Schutz" Fahrzeuge abschleppt, wenn sie auf den Kosten sitzen bleiben würde.
http://www.polizei-nrw.de/rhein-erft...ce/Leistungen/
Hier sind einige Punkte aufgeführt, unter anderem auch einer der zu deinem Fall passen würde: Sicherstellen/Abschleppen von Fahrzeugen.