So einfach ist es auch wieder nicht, denn nur weil ihm evtl. die Partei (welche das Gesetzt hervorgebracht hat) nicht gefällt, ist dies keine Grundlage zur Verweigerung der Unterzeichnung.
Es müssen sehr schwerwiegende Gründe Vorliegen (z.B. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar).
Zudem darf man nicht vergessen das ein Gesetzt vom Entwurf bis zur Verabschiedung überparteiliche Stufen durchläuft und keine Partei ein Interesse hat nur aus Spaß eins zu entwerfen.
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Gruß AMD-Powered
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