Was ihr gerade ein wenig vergessen habt: wir reden hier von einem ausländischen, minderjährigen Straftäter. Die deutsche Justiz würde sich hier mit U-Haft äußerst schwer tun, sondern den Fall eher an die Justiz seines Heimatlandes übertragen.
Außerdem ist der Verdacht der Vergewaltigung hier doch recht fraglich. Wenn sich die Tochter selbst als älter ausgegeben hat, dann geschah das vielleicht auch mit der speziellen Absicht intim zu werden. Vielleicht hat die Mutter einfach nur ein Problem damit zu akzeptieren, das ihr kleines Mädchen heranwächst.
Zitat:
dann wären wir ja mal wieder beim thema sexualtäter werden zu milde verurteilt oder
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Nein, eigentlich reden wir über den Umgang mit Verdächtigen.