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Alt 05-12-2006, 13:48
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Sven Sven ist offline
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So langsam bekomm ich einen Hals auf T-Systems.
Ich hab das Ding am 28.11.06 bestellt und per Vorkasse am gleichen Tag überwiesen.
Auf telefonische Nachfrage bekam ich am Freitag, 1.12.06 mitgeteilt die Zahlung sei eingegangen - aber es wären im Moment keine Geräte verfügbar. Erst ab dem 21.12.06 sei eine Liferung wieder möglich. Zum gleichen Zeitpunkt sagte die Shopseite zu diesem Gerät jedoch nach wie vor 'Sofort Lieferbar'. Ich wies also den mensch am Telefon auf diesen Umstand hin und er versprach, sich darum zu kümmern und mich zurück zu rufen.
Gegen 16:00 teilte ich erneut telefonisch mit, unter der angegebenen Rufnummer nicht mehr erreichbar zu sein da nun mein Feierabend da sei und ich bitte auf dem Handy zurück gerufen werden möchte.
Tatsächlich klingelte später das Telefon und ich durfte die Problematik nun einem anderen Mitarbeiter dort mitteilen. Auch er versprach, sich darum zu kümmern und tatsächlich rief er kurze Zeit später zurück und sagte, sie hätten noch einen größeren Posten der Geräte beim Distributor, diese gingen ab Montag in den Versand.
Also überprüfte ich heute den Bestellstatus auf der Seite von T_Systems - nur um weiterhin keine Veränderung feststellen zu können.
Also ein erneuter Anruf, wieder heisst es, sie würden sich bei mir melden wenn sie die Situation geklärt hätten - nur heisst es heute wieder, es seien keine Geräte lieferbar.

Naja, mal sehen wie sich das entwickelt - laut einem Gerichtsurteil verstößt der Onlineshop mit diesen Aktionen gegen geltendes Recht:
Zitat:
Internethandel muss sofort liefern können

Ein Betreiber eines Internetversandhandels handelt wettbewerbswidrig, wenn die angebotenen Waren nicht sofort lieferbar sind, es sei denn, er hat ausdrücklich auf die längere Lieferzeit hingewiesen. Dies gilt auch bei hochpreisigen Artikeln.

In dem vom Landgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte ein Händler für Fotoartikel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, alle Artikel würden innerhalb von vier Stunden versendet. Bei Lieferengpässen erhalte jeder Käufer umgehend eine Benachrichtigung. Bei der Bestellung eines Kameragehäuses stellte sich heraus, dass dieses weder vom Händler noch vom Hersteller in absehbarer Zeit lieferbar war. Hierauf wurde in dem Internetangebot nicht hingewiesen. Der Händler wurde daraufhin zur Unterlassung derartiger Angebote verurteilt.

Urteil des LG Koblenz vom 07.02.2006
4 HK.O 160/05
WRP 2006, 1037
RdW 2006, 530
Nebenbei: Der Artikel ist nach wie vor mit 'Sofort Lieferbar' ausgewiesen, kann jeder gerne überprüfen wenn er dem Link weiter oben folgt....
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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