Zitat:
Zitat von ahitsawin
naja so rein vom rechtsverständnis her würd ich das genauso sagen - wenn mich einer auf der strasse angreift find ichs auch fair ne 9mm zu ziehen und ihm in die beine zu schiessen um wegzulaufen, nur vor gericht wird auch beurteilt ob deine notwehrmaßnahmen im angemessenem verhältnis zum angriff stehen - das ist dann wohl nicht der fall und du kriegst selbst höhere strafe lol^^
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Kommt drauf an... wenn der andere "nur" ein Messer hat kannste ihn nicht die kniescheiben wegschiessen... nämlich dann wirst du verknackt
Genauso ist es wenn der andere keine Waffe hat und du zückst ein messer und benutzt es auch noch...
Die Massnahmen müssen immer auf den selben level stattfinden, alles andere macht man sich selber mit stafffällig.