Du verstehst meine Worte nicht?
Dann werde ich sie dir erklären!
Ich werde sie dir sogar sehr genau erklären!
Es ist das Recht jedes Menschen, in Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen angemessene Mittel einzusetzen.
Angemessen ist auch die Inkaufnahme des Todes des Angreifers, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.
Das ganze ist unter dem Begriff Notwehr bekannt!
Zur Abwehr der Gefahr für das Leben der Juden und sonstiger Zivilisten im Zweiten Weltkrieg waren keine anderen Mittel möglich, als den Angreifern auf das Leben dieser Personen in den Arm zu fallen, indem man sie vernichtet! In dieser Notwehrsituation zum Schutz des Lebens anderer, die unmittelbar mit dem Tode bedroht sind, ist eine solche Abwehrmaßnahme vollständig gerechtfertigt und geboten!
Ich hoffe, ich habe mich nun klar genug ausgedrückt! Es geht nicht um mein privates Weltbild oder irgendwelche weltanschaulichen Vorstellungen, es geht um die in Notwehr vollzogene Abwehr des Mordes. Bei einem Mordanschlag ist es nicht geboten, zuzusehen, wie das Opfer stirbt, sondern, man muß die Tat verhindern, auch wenn dies um den Preis des Todes des Angreifers geschieht! Wäre dies nicht so, müßte jeder, auch jede staatliche Gewalt jedem Mord tatenlos zusehen! Das kann aber niemals richtig sein. Nicht das Opfer, sondern der Angreifer muß sterben, wenn es nur die Wahl zwischen diesen beiden Möglichkeiten gibt.
"Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer Recht!
Wer die Menschheit verteidigt,
Hat immer recht!"
Geändert von Moltke (14-05-2006 um 03:12 Uhr).
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