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Alt 06-03-2006, 19:34
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Germane45 Germane45 ist offline
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Wenn es keine eindeutige Regelung gibt, würde ich auch erst einmal alles auf die Rechnung setzen.

Wenn er nicht alles zahlen will, muss er sich aber an die Vorschriften halten.

Zitat:
3. Die Verpflegungsmehraufwendungen werden steuerfrei gemäß der gesetzlichen
Bestimmungen erstattet. Dies sind derzeit bei einer Abwesenheit von
-24 Stunden ein Pauschalbetrag von 24 Euro
-weniger als 24 Stunden aber mindestens 14 Stunden ein Pauschbetrag von 12 Euro
-weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden ein Pauschbetrag von 6 Euro
Unter "Reisekostenabrechnung" bei Google findet man mehr Infos.
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