Zitat:
Zitat von haudegeen
Nach dem Urheberrechtsgesetz
Und das besagt eindeutig, dass der Vertrieb und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material dem Rechteinhaber vorbehalten bleibt.
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Ja. Will auch niemand anzweifeln.
Zitat:
Zitat von haudegeen
und wenn du raub hier gleich mit gewalt in verbindung bringst ist das dein prob.
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So wie ich mir das immer naiv vorgestellt hab: Diebstahl - Unrechtliche Aneignung von fremden Eigentum. Raub: Unrechtmässige Aneignung von fremden Eigentum unter Anwendung von körperlicher Gewalt.
Zitat:
Zitat von haudegeen
dann ist für dich ne "raub"kopie ne gewaltkopie ? is klar ...
und wenn einer "wie schon erwähnt" mit emule saugt dann verbreitet er das material auch wieder "ungewollt" aber es ist trotzdem verbreitung von "Raubkopien" ...in deinem fall dan wieder gewaltkopien.
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*Kopf tätschel*
Zitat:
Zitat von haudegeen
und da man dann diese raubkopien auch wieder weitervertreibt isses Betrug
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Das ist eine Behauptung, keine Erklärung.... Betrug wäre es, wenn ich behaupten würde, es wäre ein Original, oder?