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				18-01-2006, 10:49
			
			
			
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			|  | Tech-Admin 
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					Registriert seit: Dec 2000 Ort: Neuss 
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					      OL Nick: xysvenxy 
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	| Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€. 
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	Zitat: 
	
		| Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. |  |