Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.
Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen.
Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger.
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