@KCM-Munitis
Also : EIn Händler ist an die USK Empfehlung (man achte auf das WOrt) nicht gebunden. Er kann (wenn das Spiel z.Bsp. Ab 18 Jahren ist) es an jeden verkaufen.
Da die USK eine eigene Organisation ist und die Firmen dafür Geld bezahlen müssen. Rechtlich gesehen kann jeder Einzelhändler es an jeden verkaufen den er will.
Und ab 18 heisst nicht gleich indiziert.
Wenn ein Spiel indiziert ist dann DARF! !!! es nicht mehr einfach so im Laden verkauft werden sondern NUR! auf Anfrage. Und einen 18'er Bereich braucht man dafür auch nicht, es langt es unter der Theke zu haben.
Grosse Kaufhäuser nehmen die USK Empfehlung an und verkaufen auch nur an diese Altersgruppe müssen sie aber nicht. Bei der FSK ist es gesetzlich geregelt da ist die Empfehlung bindend.
Und wenn man keine Ahnung hat sollte man sich erst mal informieren bevor man jemanden diffamiert.
Glaube mir ich weiss wovon ich rede hatte fast 6 Jahre lang ein Geschäft gehabt.
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