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chAos 28-02-2002 18:28

Indizierungen
 
ich glaub jetzt tickts der BPjS wohl überhaupt nicht nmehr richtig, völlig blemblem.
Heute wurden RtCW (dt.) und UT indiziert.
Ich glaubs net, mir fehlen die Worte.

Chriss 28-02-2002 21:09

Könnte mir das mal einer ohne Abkürzungen wiederholen? :rolleyes:

Hitman 28-02-2002 21:34

Rteurn to Castle Wolfenstein und Unreal Tournament, wieso haben die das erst jetzt getan, waren die zu faul oder sind die einfach nur dumm :o

chAos 28-02-2002 21:57

sorry, war einfach die Aufregung
Die BPjS darf erst auf Antrag Spiele "testen" und indizieren/verbieten.
Und anscheinend wurde für UT bis jetzt kein ANtrag gestellt.

NEMESISxnc 28-02-2002 22:03

Drollig die Menschen!
Vielleciht isses aber besser so, dass die das jetzt erst machen! So hatte ich wenigstens noch die mäglichkeit mir RTCW zu organisieren und UT spiel ich nciht - Quark!
:mad:

chAos 01-03-2002 00:28

Naja, damit darf aber auch UT2 ohne Antrag indiziert werden.

Obelisk 02-03-2002 18:45

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von chAos:
Naja, damit darf aber auch UT2 ohne Antrag indiziert werden.[/quote]
Das ist falsch. Chaos, denn UT 2 ist nicht gleich UT. Daher wird das Spiel widerum nur mit Antrag indiziert. Ein Person hat UT schlecht empfunden und daher den Antrag gestellt. Ich fasse aber dennoch nicht, dass dieser erst jetzt auffällt, wo schon beinahe 96% der Bevölkerung das Spiel besitzt. Sie sind *oof!
:o
Gruß

chAos 02-03-2002 19:44

ich dachte bei einem Nachfolger mit Inhaltsgleichheit darf da Spiel ohne Antrag indiziert werden. Und ich gehe mal davon aus, daß UT den sleben Inhalt wie UT2 hat.

QUAKERxnc 02-03-2002 20:26

Blood 1 ist indieziert Blood 2 aber nicht.
PFF scheiss auf die Indizierung besorgt sich trotdem jeder.

Wie funktioniert die indiezierung überhaupt?
Also verboten ist das Spiel dann ja nicht Erwachsene können den indizeirten Titel doch noch kaufen.
Aber sobald ein Tittel indizeirt ist kommt er doch auch nicht mehr ins geschäft kann mich mal jemand aufklären.
Und wer stellt überhaupt so einen Antrag?

[ 02. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: QUAKERxnc ]

Obelisk 02-03-2002 22:29

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von QUAKERxnc:
Blood 1 ist indieziert Blood 2 aber nicht.
PFF scheiss auf die Indizierung besorgt sich trotdem jeder.

Wie funktioniert die indiezierung überhaupt?
Also verboten ist das Spiel dann ja nicht Erwachsene können den indizeirten Titel doch noch kaufen.
Aber sobald ein Tittel indizeirt ist kommt er doch auch nicht mehr ins geschäft kann mich mal jemand aufklären.
Und wer stellt überhaupt so einen Antrag?

[ 02. März 2002: Beitrag editiert von: QUAKERxnc ]
[/quote]
Wie ein Indizierung aufgebaut ist, das würde den Rahmen des Beitrages sprengen. (Es gibt 2 Wegen zur Indizierung des Spiels, es gab mal eine Grafik von PCACTION.) Wenn ein Spiel wenig jugendgefährdend war, dann wird es mit 3 Leute abgestimmt (mit Bevorgutachtung) ob es schlimm ist.
Wenn ein Spiel schwer jugendgefährdend ist, dann wird es mit 12 Leute abgestimmt.
- Das Spiel ist nach Indizierung nicht mehr öffentlich zugänglich, d.h. keiner kann das Spiel sehen. (Somit auch keine Jugendliche bzw. Kinder)
- Das Spiel ist nach Vorlage des Personalausweises dennoch käuflich, man muss den Händler anfragen.
- Antragstellen erfolgt meist die Herstellern !!!freiwillig!!!.
- Oder eine Gruppe von Leute finden das Spiel empörend und stellen sich gemeinsam ein Antrag. (Ob es stimmt, das weiss ich nicht)
- Mehr Info dazu gibt es hier ein Link zu BPjS
PS: SCHWER WIEGENDEN SACHEN SIND FOLGENDEN SACHEN:
"...rassistische,
den Holocaust leugnende Medien,
gewaltverherrlichende,
gewaltverharmlosende Medien und solche,
die Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen;
pornographische Medien
und sonstige offensichtlich schwer jugendgefährdende Medien, z.B. solche, die den Drogenkonsum verherrlichen oder verharmlosen...." Quelle: BPjS

Gruß

[ 02. März 2002: Beitrag editiert von: [UCD] Obelisk ]

[ 02. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: [UCD] Obelisk ]

Obelisk 02-03-2002 22:35

Hier noch Infos zu Antragsstellern: (Jeder kann den Antrag stellen!)

"...Eine Zusammenfassung der Kriterien zur Antragstellung

Nach dem GjS stehen Ton- und Bildträger, Abbildungen und andere Darstellungen Schriften gleich. Ergo gehören auch Videos, Filme, Spiele, Computerspiele, Hörspiele, Schallplatten, CD's oder auch vielleicht nur die dazugehörigen Cover zu den Objekten, die möglicherweise indiziert werden können.
Für Kinofilme kann allerdings nur dann ein Indizierungsantrag gestellt werden, wenn dieser keine FSK-Freigabe hat.
Einer ähnlichen Einschränkung unterliegen Videofilme; sie können der BPjS nur dann vorgelegt werden, wenn sie von der FSK entweder gekennzeichnet sind mit "nicht freigegeben unter 18 Jahren" oder über keine FSK-Freigabe verfügen.

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und sollte folgende Angaben enthalten:
Beschreibung des Objektes (Buch/Comic/Videofilm...)
- bei Zeitschriften Ausgabe-Nr. und Jahrgang
- bei Büchern Erscheinungsnummer
- bei Computerspielen Name und System (Amiga, SEGA,...)
Namen des/der Verfasser/in etc.
Verlag, Vertrieb, Verleih- oder Herstellerfirma mit Ortsangabe (wenn möglich)
Ort und Zeitpunkt des Erwerbs oder eine Kurzdarstellung, wie das Objekt in den Besitz des JA's gelangte, sowie Kauf- oder Mietpreis
Falls möglich, Umfang des Objektes (Seitenzahl, Länge des Filmes, Anzahl der Level bei Computerspielen - wenn bekannt).

Zum Antrag gehört weiterhin das Objekt selbst. Dies kann bei Videos oder Computerspielen eine Kopie sein, es sollte aber dringend auf Vollständigkeit geachtet werden. So gehören Werbevor- und -nachspann ebenso wie Titelvorspann mit z.B. Mitwirkenden etc. dazu. Bei Computerspielen ist zwar auch eine komplette Kopie notwendig, wenn es möglich ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BPjS für ein dazugehörendes "Handbuch" oder eine sogenannte Spielanleitung sehr dankbar. Darüber hinaus sind beigefügte Werbetexte oder Bilder, wenn vorhanden, auch als Kopie, für die Beisitzerinnen und Beisitzer oft sehr aufschlussreich.


Der Kern des Antrages ist dann
eine kurze Inhaltsangabe und
eine Antragsbegründung.

Es reicht aus, wenn zur Antragsbegründung auf entsprechende Bilder, Textpassagen, Szenen oder Level hingewiesen wird, die möglicherweise jugendgefährdenden Inhaltes sind. Sollte allerdings die gesamte Aussage eines Objektes (z.B. Verherrlichung oder Verharmlosung des Drogenkonsumes/Kriegsverherrlichung/Rassendiskriminierung etc.) jugendgefährdend erscheinen, ist es wichtig, darauf hinzuweisen. Diese Hinweise sind erforderlich, um es dem "Antragsgegner" zu ermöglichen, darauf zu reagieren. Die Pflicht zur Begründung, warum letztendlich ein Objekt jugendgefährdend im Sinne des GjS ist, liegt ohnehin bei der Bundesprüfstelle, die diese dann notfalls mit Gutachten untermauert...."
Quelle: BPjS

[ 02. März 2002: Beitrag editiert von: [UCD] Obelisk ]

[ 02. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: [UCD] Obelisk ]

chAos 05-03-2002 11:49

Die nächsten Indizierungen stehen an. Es wurden Half-Life und Counterstrike der BPjS zugesandt. Bin mal gespannt, ob sie die auch noch indizieren.

Psycho Joker 05-03-2002 14:53

Na ja, HL wurde ja schon indiziert, zumindest die englische Version. Deshalb kämpft man in der dt. Version auch gegen Roboter anstatt gegen Soldaten.

Imperator2111 05-03-2002 15:30

Jo also HL is ja noch OK, statt Armee Roboter und gegen Aliens, sind ja keine Menschen! Ausser solche Alte Säcke zocken das Game und können net Unterscheiden ob das jetzt en Mensch oder en Alien is.
SoF ( Soldier of Fortune) einer der größten GemetzelGames wurde indiziert aber SoF2 wahrscheinlich nicht weil kein Blut spritzt.
RTCW war klar, da zerfetzen die Menschen, also alles was über Blut spritzen geht wird indiziert. Und zu 100% werden Games indiziert wo Menschen abgeschlachtet werden.
Aber die Hersteller können einen Trick anwenden, hat bei GTA3 auch geklappt. Mann kann ja die Sprachen auswählen, Bei German und anderes spritzt kein Blut, sie fallen nur Tod um, aber wenn man English einstellt, da könnt ihr euchs denken, is brutal, wie man Zivilisten abschlachten kann, aber das
BPjS hats noch net rausgefunden. Hoffe hier arbeitet keiner fürs BPjS.

chAos 05-03-2002 15:48

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Imperator!:
Jo also HL is ja noch OK, statt Armee Roboter und gegen Aliens, sind ja keine Menschen! Ausser solche Alte Säcke zocken das Game und können net Unterscheiden ob das jetzt en Mensch oder en Alien is.
SoF ( Soldier of Fortune) einer der größten GemetzelGames wurde indiziert aber SoF2 wahrscheinlich nicht weil kein Blut spritzt.
RTCW war klar, da zerfetzen die Menschen, also alles was über Blut spritzen geht wird indiziert.
[/quote]

die dt. HL Version ist auf dem Prüfstand.
und in SoF2 soll kein Blut spritzen ???
Da wird Blut spritzen, zudem kannste den Kopf noch in kleine teile zerschießen, das Gehrin fließt raus und ähnliches.

Naos 05-03-2002 20:14

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von chAos:
die dt. HL Version ist auf dem Prüfstand.
und in SoF2 soll kein Blut spritzen ???
Da wird Blut spritzen, zudem kannste den Kopf noch in kleine teile zerschießen, das Gehrin fließt raus und ähnliches.
[/quote]

das hört sich interewssant an :D :D :D
das brauch ich, hehe.

NEMESISxnc 05-03-2002 20:22

Negativ! Meines Wissens nach, wird in SoF2 keine "Kopfsprengung" möglich sein, man wird ncihtmal die Gesichter der menschen sehn, die sind maskiert und das Blut ist eingeschränkt, keine Lache!

chAos 06-03-2002 00:36

ich schon Berichte drüber gelesen, es soll möglich sein, aber Raven (wird SoF2 auch wieder von Raven entwickelt?) wird in Zukunft in jedes Spiel mit anstößigem Inhalt, also auch Gewaltshooter, eine option einbauen, die zum Abschalten des Anstößigen führt.

Psycho Joker 06-03-2002 14:53

Also in der deutschen Version von SoF2 sollen ja anscheinend so Cyborgs statt Menschen sein.

chAos 06-03-2002 16:25

rofl, was ich gestern gehört hab, hat mir den Rest gegeben, jetzt soll auch das Musikvideo von Die Happy, Goodbye, indiziert werden, kennt ihrs, oder soll ich den Inhalt beschreiben ?
Was haltet ihr davon ?
Meiner Meinung nach sind die der BPjS miittlerweile größenwahnsinnig geworden, die spinnen doch total, die sollte man alle einweisen.

Chriss 06-03-2002 19:39

beschreib mal, hab aktuell nicht so viel Zeit zum Mtv/Viva-kucken...

NEMESISxnc 06-03-2002 20:20

Ist das das mit dem Massenmord, oder so ähnlich?

Also ich glaube zu wissen welches du meinst, aber es ist mir relativ egal, denn ich mag die happy nicht besonders!

Aber vom Prinmzip sind die wirklich krank, nur weil aller 100.000 Fälle mal einer ANGEBLICH aufgrund eines Computerspiels/Films ein Massaker veranstaltet, nehmren die solche Spiele ganz aus dem verkehr!
Dadurch ist das Spiel meiner Meinung nachsogar sinnentstellt, siehe HL!

Der_Mosch 06-03-2002 20:58

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von NEMESISxnc:
Aber vom Prinmzip sind die wirklich krank, nur weil aller 100.000 Fälle mal einer ANGEBLICH aufgrund eines Computerspiels/Films ein Massaker veranstaltet, nehmren die solche Spiele ganz aus dem verkehr![/quote]

...das ganz zufällig auf Adolf Hitler's Geburtstag fiel... :rolleyes:
Nur so als Vergleich.
ABER! Um Rainer Rosshirt zu zitiren: 98% aller Täter trugen bei ihrer Tat UNTERHOSEN!!! VERBANNT DIE UNTERHOSEN!!!!!

chAos 06-03-2002 23:06

Okay ich finde Die Happy einfach geil. In dem Video, hat die Sängerin 3 Freunde (den Rest der Band) zum Essen eingeladen und bereitet das Essen vor, aus der Tiefkühltruhe holt sie einen menschlichen Kopf, eine hand und anderes das man nicht erkennt. Dann wird die hand zu Soße verarbeitet, und das Fleich zu Fondeu, das die 4 dann gemeinsam Essen, sie is aber die einzigste die weiß was für Fleisch das is.

Psycho Joker 07-03-2002 21:44

Die Leiche ist vom Ex-Freund muss man dazu sagen. ;)
Daher auch der Bezug zum Lied.

Chriss 07-03-2002 23:02

Stimmt! nen ausschnitt hab ich schon mal gesehen... *ekligseintut*

Psycho Joker 08-03-2002 23:33

Na ja, geht so. Gibt schon krassere Videos...

Wobei ich sagen muss, dass das Lied erst durch das Video das gewisse Etwas hat. Ansonsten klingt es in meinen Ohren wie irgendso ein 0815-Pop-Song. (sorry @ chAos ;) :rolleyes: )

chAos 08-03-2002 23:47

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Psycho Joker:
Ansonsten klingt es in meinen Ohren wie irgendso ein 0815-Pop-Song. (sorry @ chAos ;) :rolleyes: )[/quote]


Geschmacksache, mir gefällt das Lied auch net so, aber auf dem Album, soll es dieses mal extrem "harte" Songs geben, laut Marta, gibt es "Songs die rocken, aber dann richtig in die Fresse", und auch softere wie z.B. Goodbye.

Mitdaun 10-03-2002 02:25

Achso um das mal aufzuklären RtCE Deutsch wurde noch nicht indiziert da Activision einen vertrag auf Inhaltsgleichheit mit der Ami version gemacht wurde der wohl akzeptiert wurde also ist RtCW eigentlich noch frei erhältlich.
Achso kann mir dann einer noch aufklären was da für unterschiede in der ami und de version sind???

[ 10. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: Mitdaun ]

chAos 10-03-2002 04:03

Hakenkreuze, Nazis, Hitler und Himmler in der UK/US Version

Wolfensteinlogo, Sekte, ... und Höller in der D Version..


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