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-   -   BGH Urteil zum ungeschützten W-LAN (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=78685)

Germane45 13-05-2010 11:53

BGH Urteil zum ungeschützten W-LAN
 
Wer seinen WLAN-Anschluss nicht schützt, so das dieser von dritten mit genutzt werden kann, muss zukünftig damit rechnen, das Unterlassung und Abmahnkosten verlangt werden.
Schadensersatz ist nicht mehr einklagbar.
Die Abmahnkosten werden auf max. 100€ festgesetzt.

-Quelle-

Mitdaun 13-05-2010 16:23

100€ ist viel zu billig, blödheit sollte teurer sein.
Zumal ja auch jeder von uns die Haustüre abschliesst, wenn er die Wohnung verlässt und nicht sperangelweit offenlässt?.

Sven 14-05-2010 13:20

Ok, ein ungesichertes WLAN zu betreiben ist sicher sehr dumm.
Aber wenn Oma Musterfrau sich mit 65 denkt, sie müsse doch jetzt auch mal ins Netz und bekommt von ihrem Wahlprovider einen Router, der in den Standardeinstellungen offen wie ein Scheunentor ist, so kann die gute Frau da erstmal nichts für.
Sinnvoll wäre ein generell zunächst angeschaltetes WLAN, eine vernünftige Absicherung wenn es eingeschaltet wird (seitens des Herstellers) und, imho am wichtigsten, eine automatische Log-Funktion darüber, welche Mac Adresse wann mit dem Router verbunden war, vorgehalten für immer ca 4 Wochen in einem internen Speicher des Routers.
Kann ja wohl nicht die Welt kosten ein wenig Flash-Speicher in so ein Ding einzubauen, ne?

AgentLie 14-05-2010 13:26

Hast du keine Fritz Box? ;)


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