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Man darf es besitzen. Du kannst dir ohne Probleme eine alte Ausgabe im Antiquariat kaufen. Was nicht erlaubt ist, ist die Verletzung der Urheberrechte. Denn die liegen heute beim Freistaat Bayern und der verfolgt jegliche widerrechtliche Drucklegung oder sonstige Zurverfügungstellung relativ gnadenlos. Somit ist auch das "Saugen" illegal. |
Bist du dir ja vollkommen sicher? Soweit ich weiß, ist der Besitz von nationalsozialistischem Gedankengut (zur Recht) illegal und Mein kampf fällt meinesachtens darunter.
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Das ist ja rein logistisch unmöglich.
In der bewussten Zeit ist das Ding doch millionenfach gedruckt und verkauft worden, das kann man gar nicht alles einstampfen - zumal sich in fast jedem Haushalt mindestens eine Ausgabe befand. Wenn man mal im Keller oder auf dem Dachboden wühlt, wird sicherlich der ein oder andere noch heute fündig werden... In jedem Fall kann man nicht den Verkauf von Originalware aus dem Dritten Reich verbieten - was würden denn die Briefmarken-, Münzen- und Ordenssammler dazu sagen? ;) PS: Da haben wir doch noch was gefunden: http://www.sonntagsblatt.de/artikel/1999/36/36-deb.htm |
Ok, hast mich überzeugt. Gestehe meinen Fehler ein. *mirselbstein:schild:verleih*
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also wenn ich das gesetz richtig verstanden habe, darf ich mir ne mp3-datei aus dem i-net saugen, die auf cd brennen und im auto anhören
lustig ist nur, das wenn ich mir das selbe stück als original kaufe wo ein kopierschutz drauf ist, darf ich keine kopie fürs auto davon machen wenn das so ist, dann haben unsere gesetzgeber leider ein furchtbaren dachschaden:santa: |
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