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SonMokuh 13-09-2003 14:23

Ahoi,

hab mal gehört, dass man nur für´s Lieder bzw Filme ANBIETEN bestraft wird. Weis jemand ob des stimmt?

Rob 13-09-2003 14:35

Mir war auch so als hätte ich sowas gehört :p
Wenn man z.b. bei kazaa sämtliche files aus dem "Share" nimmt, sie also nicht anderen anbietet, und die dateien somit NICHT weiterverbreitet, soll einem nix geschehen.
Angaben aber ohne Gewähr, bin mir nicht sicher ;)

MfG Rob

italyTanX 13-09-2003 14:35

Zitat:

Original geschrieben von NodMot
Aber Du weisst schon, daß man das nicht mehr darf in Deutschland ?




Nein wie auch.Mein Post war ein Tag vor der Meldung;)

clown533 13-09-2003 14:43

also soweit ich das weiß darf man schon runterladen, nur nicht anbieten........aber mit 100%-iger Sicherheit kann ich das auch nicht sagen.

SonMokuh 13-09-2003 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Robby
Mir war auch so als hätte ich sowas gehört :p
Wenn man z.b. bei kazaa sämtliche files aus dem "Share" nimmt, sie also nicht anderen anbietet, und die dateien somit NICHT weiterverbreitet, soll einem nix geschehen.
Angaben aber ohne Gewähr, bin mir nicht sicher ;)

MfG Rob

Du kannst auch einfach einstellen, dass deine Dateien nicht anderen Kazaa Mitgliedern angeboten werden. Also brauchst´s nicht ausm "My shared Folder" Ordner rauskopieren. Zumindest stehts da so.

Rob 13-09-2003 17:40

Zitat:

Original geschrieben von SonMokuh
Du kannst auch einfach einstellen, dass deine Dateien nicht anderen Kazaa Mitgliedern angeboten werden. Also brauchst´s nicht ausm "My shared Folder" Ordner rauskopieren. Zumindest stehts da so.
Mein ich doch auch so:)

Sepuku 14-09-2003 01:24

Der download urheberrechtlich Geschützter Software und Musik wird bestraft, der upload also das anbieten urheberrechtlich Geschützter Software Musik wird gleichermassen bestraft.

Das ganze fällt unter den Begriff Hehlerei.


§259 STGB

Sepuku over

Comora 14-09-2003 02:24

Zitat:

Original geschrieben von Sepuku
Das ganze fällt unter den Begriff Hehlerei.
§259 STGB

Sepuku over

Ich verkauf doch nichts, also bereichere ich mich auch nicht ;)


the best greetings

golddime 14-09-2003 22:20

Der gesetzes Text bezieht sich aber nur auf bereicherung @ cem (in der schweiz nennt man das ungerechtfertigte Bereicherung)

Es wird als nur bestraft wenn man sich an der ausgeübten sache bereichert hat, bzw. geld dafür erworben hat.
Wie ist es jedoch wenn amn sich nicht bereichert hat?

Oder bezieht sich das bereichern auf die tatsache, sich des materials im internet bereichert zu haben, und nicht5 auf das geld das dabei erwirtschaftet wird?


Sry ist vielleicht n bissel off topic, aber cem falls du das liest, bitte aufklären , du als Jurist.

BanGBoooM 15-09-2003 00:02

Ich find die Strafen Hammermässig.
Geldstrafen zwischen 10000€ - 15000€ per gezogenen Film, und bis zu 5 Jahren Haft.

Mancher Gewaltverbrecher wird nicht so hart bestraft....



Greetz BaNG


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