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Elrod Cater F-K 17-08-2003 22:45

JO mit den party abbrechen kenn ich wir waren alle so zu und ich hab natrülich noch aufgemuckt wiel, die kein bier mit mir trinken wollten. Aber die haben ´mir keine geld strafe verpasst zum glück

Naos 18-08-2003 00:28

Zitat:

Original geschrieben von Navigator
jo das mit dem Strafzettel hatte ich reininterpretiert. Des weiteren, wenn jemand andere auffordert den Thread ordentlich durchzulesen, sollte man es vielleicht selbst auch machen. Drei Aufforderungen untereinander. Scheinen außer mir ja noch ein paar mehr eine Leseschwäche zu haben.

Zurück zum Thema. Wenn aber wie du oben schreibst ein Strafbefehl gekommen ist, dann lag das ganze schon der Staatsanwaltschaft vor. Da der Strafbefehl, die Anzahl der Tagessätze und der Tagessatz von der Staatsanwaltschaft und nicht von der Polizei festgelegt werden. Bei Ablehnung durch deine Freundin gibt es eben ein Prozess.

Und inhaltlich bleibe ich dabei. Wer so blöd ist einen Polizisten zu beleidigen dem ist nicht mehr zu helfen. In der Situation (ihr wolltet weiterfeiern) ist es nicht besonders konstruktiv Beleidigungen zu äußern.
Aber es ist ja immer so schön einfach die Schuld (die finden immer einen Grund. / Der wollte nur seine Macht ausüben) bei anderen zu suchen.
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?

hey du warst nciht dabei, was laberst du dann hier so´n shit? danke nochmals das du uns als "blöd" darstellst! erst irgendwelche uinterstellungen von dir mit trunkenheit am steuer und jetzt muss ich mir noch irgendwelche anmaßungen reinziehen das wir auf alle fälle die gerechte strafe bekommen haben und die beamten immer nur richtig handeln. klar wir sind einfach zu blöd. anscheinend hast du noch cniht genügend erfahrung in der richtung gesammelt, so dass dein urteilsvermögen in der hinsicht ungenügend ist. andererseits könnte ich mir vorstellen das du selbst zu den kleinen grünen männchen gehörst und von daher von grund aus so ne meinung hast die felsenfest steht und an der sicher nichts zu rütteln ist - von einsichtigkeit keine spur!

des weiteren geht dir das wohl alles hier extrem am arsch vorbei. ein netter user, und das sind die meisten hier, hätte sich sicher entschuldigt so ein gerücht in die welt zu setzen. von dir keine spur. null. nein, sogar gleich noch eins drauf geknallt!

ne sorry, aber dein gelaber zieh ich mir hier nicht mehr rein. das ist bei mir echt schon fast unterste schublade! schon mal was von freundlichkeit bzw. einsicht gehört? wenn nciht > www.duden.de wirst auch keine weiteren antworten, reaktionen o.ä. auf deine posts von mir hören, da ich diese von nun an absolut ignorieren werde. punkt. cu.


Zitat:

aber so zum thema, sie hat ihn beleidigt und nun kann sie daraus lernen.

aber es ist nunmal gesetz keine beleidigungen gegen polizeibeamte.
ich weiß auch nciht. irgendwie versteht mcih hier anscheinend nur ein kleiner teil. ich möchte hier nicht ihre unschuld beteuern, sondern einfach nur anmerken das ich 550€ für so nen ausrutscher absolut übertrieben finde mehr nciht!

jetzt muss ich mich hier sachen reinziehen wie: "hey seid ihr blöd"..... "was, wie, am steuer. na wenn das so ist...." "unschuldig, sie?? nöööööööööööööö"



Zitat:

Beamte mit "Leck mich am Arsch" zu beschimpfen sollte wenn dann nur sehr sehr sehr milde bestraft werden
genau darum gehtz mir, mehr nicht.

Zitat:

da kann ich dir nur eins empfehlen, stöber mal im jugendschutzgesetz rum und dann weise die männchen mit dem grünen daumen ganz freundilch
jugendschutz zieht bei uns glaub ich nciht mehr. etwas zu alt für.

Sven 18-08-2003 00:52

Erstmal: Ein Polizist kann sicher keine Strafe von 550€ verhängen, dazu ist schon eine richterliche Entscheidung (Gerichtsverhandlung (ob es dazu ausreicht einen Strafbefehl zu bekommen wage ich zu bezweifeln...)) notwendig.

Dann @ Naos: Hätte deine Freundin gesagt 'Die Bullen sollen mich am Arsch lecken' so würde es keine rechtliche Handhabe geben^^ *hint*

Aber dem Posting von Navigator hab ich sonst wenig hinzuzufügen.

Ihr wart zu laut, Leute haben sich wohl beschwert und statt zu sagen "Ok, wir machen es etwas leiser" habt ihr den Aufstand geprobt.... Kenn ich und ist doof.

Seid einfach freundlich zu denen, sagt daß ihr lieb und brav die Musik runterdreht und sie hauen wieder ab. Ladet eure Nachbarn ein, auf die Party, und es passiert nie wieder ;)

gersultan 18-08-2003 01:59

irgendwie kann ich nicht mehr so ganz folgen :confused:

wenn es nach Tagessätzen ging, dann ist es ein Strafbefehl und kein "Strafzettel" mehr den ein Polizist verhing... (wurde schon erwähnt).

In der Regel wird in einem solchem Strafbefehl auch die Gesamtlage berücksichtigt.

Was mich mal so interessieren würde:
- war die Polizei dort schonmal deshalb vor Ort?
- war deine Freundin schonmal in der Richtung "auffällig"?

Im ersten Moment hört sich der Strafbefehl sehr heftig an, aber ohne alle Umstände zu kennen, werde ich es nicht näher beurteilen...

Naos 18-08-2003 08:10

Zitat:

- war die Polizei dort schonmal deshalb vor Ort?
ja, das war sie. aber was hatte meine freundin damit zu tun? sie wart ein geladener gast, mehr nicht.


Zitat:

- war deine Freundin schonmal in der Richtung "auffällig"?
nope, keineswegs.

Earthman 18-08-2003 08:33

Zitat:

Original geschrieben von Navigator
Im Ernst glaubst du wirklich die haben nichts besseres zu tun als einen Haufen von Leuten zu drangsalieren?
Im Gustav, ja. etwas anderes zu glauben ist naiv und dumm!

xTrophy 18-08-2003 10:49

kleine Randfrage

war es explizit AM oder war es IM Arsch?

2. ist auf jeden Fall schwerwiegender, gab mal irgendwo was zu lesen darüber. Aufgrund Moral und Ethik und so Zeugs ;)

Ka50 18-08-2003 10:53

jojo die böse polizei die will uns alle nur fertig machen ;)


an xtrophy: leck mich im arsch :lol: :lol: ;) ;)

Sven 18-08-2003 10:56

Zitat:

Original geschrieben von xTrophy
kleine Randfrage

war es explizit AM oder war es IM Arsch?

2. ist auf jeden Fall schwerwiegender, gab mal irgendwo was zu lesen darüber. Aufgrund Moral und Ethik und so Zeugs ;)

Nein, es es wäre, wie ich schon weiter oben sagte, lediglich ein Unterschied ob man einen Beamten (oder wen auch immer) direkt damit anspricht oder das verallgemeinert.

Sag einem ins Gesicht "Du bist ein Arschloch" so kassierst du eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung. Sagst du aber "Die Bullen sind Arschlöcher" hast du a) niemanden damit direkt beleidigt und b) kannst du dich damit rausreden daß du keine männlichen Rinder magst :D

xTrophy 18-08-2003 11:24

Sven ich gehe hier von der Annahme aus das es eine direkt gegen den Beamten gerichtete Beleidigung war. Darum die Frage ;)

PlayFair 18-08-2003 11:33

Gibt es einen Tatbestand Beamtenbeleidigung überhaupt?

Oder handelt es sich "nur" einfach um eine Beleidigung?

Ich würde an Deiner Stelle unbedingt einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Das Mädel war offensichtlich angetrunken, dadurch enthemmt. Wenn der Staat persönlichkeits ändernde Drogen zulässt, dann muss er es auch im Strafmass berücksichtigen . Ich denke die Chance sind gut, aus der Sache sehr viel günstiger zu kommen.

Du hast übrigens ziemlich ersichtlich das Nettoeinkommen Deiner Freundin offen gelegt. So als Vergleich Friedman hat Tagessätze von 116€ bekommen, was in seiner Situation sehr gering. Der Gesetzgeber kennt Tagessätze bis 5000€. Dazu habe ich einen interessanten Link gefunden. http://www.spormann.de/geld.htm

Ich denke, was da mit Deiner Freundin abgezogen wird, ist eine ganz schöne Schweinerei. :rolleyes:









MafiaTanX 18-08-2003 12:33

das ist eindeutig zuviel geld.....

mhh ich sollte letztesmal auch 75 euro bezahlen, weil ich hatte meine freundin aufn lenker, falsche straßen seite und dazu noch kein licht und kein garnichts also überhaupt nicht verkehrssicher....

ich musste es dnan aba doch net bezahlen weil ich den bullen ziehmlich in den arsch gekrochen bin und so. dann haben sie nur gesagt du musst uns bis dann und dann ein verkehrssichers fahhrad vorweisen. ich ging da hin und die hatten die akte schon längst vergessen.

gersultan 18-08-2003 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Naos
ja, das war sie. aber was hatte meine freundin damit zu tun? sie wart ein geladener gast, mehr nicht.
wenn sie nichts damit zu tun hatte (weil geladener Gast): warum ist sie dann überhaupt mit dem Beamten aneinandergerasselt :confused:


Ich habe gerade folgendes Bild vor Augen:

Die Polizei wird zum Wiederholten Male zu einer Party mit zig Leuten gerufen. Doch statt Ruhe zugeben, wird gemosert und mind. 1 Person (deine Freundin) begeht Beamtenbeleidigung.

:hmm:

Ob es Sinn hat gegen den Strafbefehl zu prozessieren weiss ich nicht, die Frage die sich stellt: Kann eine Alkoholisierung zu dem Zeitpunkt noch gerichtssicher festgestellt werden?

Dann zu deinem angesprochenen "Unhöflich" sein:

also mal ehrlich: wenn ich als Polizist schonmal da war und es herrscht später immer noch ein mega Trubel würde ich mich verarscht fühlen. Sehr freundlich wäre ich sicher dann auch nicht mehr :rolleyes: Du weisst schon, dass die Polizei in solchen Fällen sogar noch härter durchgreifen darf? Konfiszierung der Musikanlage, Feststellung sämtlicher Personalien etc. pp.

Beamtenbeleidigung ist kein Kavaliersdelikt... über Sinn oder Unsinn können wir uns sicher unterhalten, aber es ist ein Rechtsverstoss :ka: über die Höhe, die imho auch zu hoch ist, sicher auch. Die Frage: War es dem Beamten klar, dass sie alkoholisiert ist? Vielleicht wurde aus der Gruppe ähnliche Bemerkungen gemacht und deine Freundin hat es halt "erwischt". Sicher nicht schön, aber wenn es so war, sollte deine Freundin mal bei den anderen Partygästen anfragen, ob diese nicht einen kleinen Obulous beisteuern ;)

Ka50 18-08-2003 17:47

Ich denke auch das um wirklich eine meinung zu bilden ein bessere tat bestand von nöten ist....


kannst du das ganze mal erläutern wie es wirklich abgelaufen ist!

PlayFair 18-08-2003 18:14

habe grade mal nachgesehen.

In D gibt es keine Beamtenbeleidigung.
Es gibt die Beleidigung, bei der es um Verhältnismässigkeit und Umstände geht.

Erzähl doch mal was die Anwaltsfreundin gesagt hat.

Thrawen 18-08-2003 21:44

imo ist das ncihtma ne richtige beleidigung bei usn läuft das anders.. gerade vor einer woche ca 15 mann sitzen auf nem straßenübergang und brüllem einem Bullen ziemlch heftige beleidigungenzu viele viele schlimme worte die cih nicht wiederholen will ;)


auf jeden fall hat der bulle nichts gesagt...

andererseits muss cih sagen schön si sowas auch nicht :no:

Naos 19-08-2003 11:10

Zitat:

aber es ist ein Rechtsverstoss
das ist mir schon klar. mir gehtz hier nicht um ihre unschuld, sondern um die höhe der strafe.

Zitat:

wenn sie nichts damit zu tun hatte (weil geladener Gast): warum ist sie dann überhaupt mit dem Beamten aneinandergerasselt
meine freundin kann sehr impulsiv sein wenn sie möchte. sicher war sie nicht derart betrunken das sie rumgelallt und die leute sinnlos angepöbelt hat. ein "leck mich am arsch" kann aus vielen, auch nicht so krassen umständen rausrutschen. ich meine "leck mich am arsch".... ...ähh, das ist wohl wirklihc nciht so schlimm...



Zitat:

Erzähl doch mal was die Anwaltsfreundin gesagt hat.
folgt...

ONeil 19-08-2003 15:10

Zitat:

Original geschrieben von Thrawen
imo ist das ncihtma ne richtige beleidigung bei usn läuft das anders.. gerade vor einer woche ca 15 mann sitzen auf nem straßenübergang und brüllem einem Bullen ziemlch heftige beleidigungenzu viele viele schlimme worte die cih nicht wiederholen will ;)
Allein gegen 15 wird wohl auch ein Polizist den kürzeren ziehen;)
Seine Waffe darf er bei solchen Sachen ja nicht benutzen, bzw. nicht damit schießen.

EsSchneit 19-08-2003 17:01

ok, das geld ist viel zu viel, das finde ich auch!

aber DASS man für beamtenbeleidigungnen bezahlen muss finde ich ok, spnmst müssten die sich ja ständig was anhören müssen, und sie machen ja eigentlich nur ihren job...

KaiRooN 19-08-2003 17:45

Diese Strafe ist viel zu hoch angesetzt! "Leck mich am Arsch" ist fast schon eine alltäglcihe redewendung geworden!

Wir hatten bei uns so eine ähnliche situation nur das mein Kumpel gerufen hat "Scheiss Bullenschweine" dann haben die nur gesagt das sowas nicht gerade angebracht ist aber dann ham sie sich auch verpisst!

Was eig wenn sie gesagt hätte "leckt mich am Arsch"??? Das verallgemeinert doch auch und muss nich als direkte Beleidigung dienen sondern mehr als "Was soll das denn jetzt"/"Das find ich nicht ok"


Vielleicht könnten wir ja mal Barbara Salesch nach rat fragen :D

ONeil 19-08-2003 19:04

:rofl: :lol:
@KaiRoon

1. Wenn das Wörtchen 'wenn' nicht, wär mein Vater Millionär.
Genauso kann man auch sagen, was wäre wenn sie gesagt hätte: 'Lieber Herr Wachtmeister, ich kann ihrer Argumentation nicht folgen und bin mit ihrer Entscheidung nicht einverstanden.' :rolleyes:

2. Sehe ich keinen Unterschied darin einen Beamten ('leck') oder mehrere ('leckt') Beamte zu beleidigen.

3. Ist ein Polizist immer noch eine Respektsperson (löl, muss man sich mal vorstellen: Wenn das kein Polizist gewesen wäre, sondern jemand anders, der ne Waffe hat, ob der dann auch noch so angepöbelt worden wäre :rolleyes: ), der man wie schon gesagt auch den nötigen Respekt entgegenbringen sollte. Man will ja sicherlich auch, dass ein Polizist einem hilft wenn man z.B. Überfallen wird und nicht, dass der dann sagt: Nö, kein Bock, leck mich am Arsch.

Ka50 19-08-2003 20:20

und wieder einmal beschreibt oneil in seiner art die situation super :D :D :D

kann da nur zustimmen ;)

mafia4yu 19-08-2003 22:33

Polizeibeamte sind respektpersonen und Diener des Staates und sorgen für unsere Sicherheit.ist schon richtig das man bestraft wird, aber 550 € ?! 1100 DM !!! Das ist zuviel...

PlayFair 20-08-2003 11:17

Ein Polizist ist eine Respektperson, sicherlich. Deshalb muss er z.B. ordentlich gekleidet in der Öffentlichkeit erscheinen.
Das bedeutet aber nicht, dass bei diesem anderen Maßstäbe für Ehre und Würde angewendet werden. Der Tatbestand ist grundsätzlich der gleiche und damit auch die Strafe, ob nun der Nachbar, ein Unbekannter, ein Polizist oder einen Polizist in Zivil (welchen man ja nicht unbedingt als solchen erkennt) beleidigt wurde.
Beim Polizisten gibt es zwei Ausnahmen.

Zum einen ist die Beleidigung keine Straftat. Das heißt wenn der Beleidigte keinen Strafantrag stellt, dann wird die Beleidigung nicht verfolgt. Beim Polizisten(Amtsträger allgemein) ist das anders, da kann auch die Vorgesetzte Stelle diesen Antrag stellen.
Außerdem wird bei der Beurteilung der Tat, davon ausgegangen, dass ein Polist sich korrekt verhalten hat und damit die Beleidigung unprovoziert erfolgte, welches als besonders hart bestraft wird.

Apokus 20-08-2003 11:35

Zitat:

Original geschrieben von ONeil
Allein gegen 15 wird wohl auch ein Polizist den kürzeren ziehen;)
Seine Waffe darf er bei solchen Sachen ja nicht benutzen, bzw. nicht damit schießen.

:hmm: imho schon.. um sein leben zu schützen... bei 15 zu 1 würd ich als bulle diese option wenigstens in erwägung ziehen.. bevor ich drauf geh gehen lieber 15 andere drauf... am besten wäre natürlich der 1 bulle würde von nem 2 ten gesichert... :rolleyes: da war doch was... hmm wie bei der straßenkontrolle.. der bulle der kontroliert darf praktisch nichts... der der sichert darf "theoretisch" auf verdacht schiessen um sich und seinen partner zu schützen... da gabs doch mal n nettes urteil zu weil der schützende polizist "zu früh" reagiert haben soll... vor 6 oder 7 jahren kams mal groß im fernsehen... das opfer wurde dort nämlich beim ziehen eines messers 3 mal getroffen und verklagte darauf hin den Polizisten ^^ shice.. wo kann man so sachen noch finden :shy:

Aber zu dem Topic...
1.Schön blöd das nem bullen SOOOO ins gesicht zu sagen
und wieso gibst du dem bullen die schuld an den kosten ???? es haben jetzt :ka: 10 leute gesagt das der Bulle NICHTS an den kosten machen konnte :twink: strafbefehl = höhere ebene...
N arbeitskollege hat damals auch bei nem strafzettel gemosert und gemeint "spinnst doch wohl" darauf guckte der bulle auch nur bös und meinte normal wären jetzt weiter 20€ fällig aber ich hab ma nich hingehört... :D

Neoprophan 20-08-2003 11:48

Ja wenn der Polizist nicht mal selber entscheiden kann, wie schwer diese Beleidigung ist, dann ist es auch verständlich.

Bei uns würde man für so eine Beleidigung sicher keine 550 € Zahlen, aber was solls Gesetze und Vorschriften sind auch in den EU Ländern Teilweis noch anders.

mfg
neo

Ka50 20-08-2003 12:21

da muss doch mehr vorgefallen sein !

PlayFair 20-08-2003 12:27

Habe nachgelesen, weil es mich interessiert hat.

Bei Beleidigung im üblichen Rahmen 15-20 Tagessätze.
Die höhe eines Tagessatzes ergibt sich aus dem verfügbaren Nettoeinkommen (aber max. 5000,00€ pro Tagessatz).

Ein Beleidigung kann damit ziemlich teuer werden.

ONeil 20-08-2003 14:34

Das ist auch schon die Lösung des Problems! Über die insgesamt 550€ kann man nicht streiten, es sei denn, es wurde ein falsches Einkommen zu Grunde gelegt. Streiten kann man nur über die Anzahl der Tagessätze. Und da, wie PlayFair jetzt nachgelsen hat, 15 Tagessätze durchaus üblich sind, ist wohl alles geklärt.:)

Earthman 20-08-2003 17:30

ich glaub ich werde nie wieder einen bulen respektieren und dass wird mir in zukunft sicher noch probleme machen. im moment reg ich mich schon auf wenn ich nur einen sehe....naja, ich muss zugeben meine abneigung gegenüber bullen is schon ein wenig übertrieben :shy:


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