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Vollständige Version anzeigen : Macbooks-Ottoversand und der Kaufvertrag


Germane45
17-08-2009, 17:01
Otto hatte versehentlich Macbooks, die normalerweise 1299 € bzw. 1699 € kosten, für 49,95 ins Netz gestellt, und zum Verkauf angeboten.
Auch erhielten die Kunden eine Bestätigung ihrer Bestellung.

Mehr als 2500 Kunden haben über 6500 Geräte bestellt.
Dann bekamen die Besteller diesen Brief.
Trotz eingegangener Bestellung und versendeter Bestellbestätigung sei "noch kein Vertrag zustande gekommen". Dieser sei "erst mit Zugang der Ware beim Kunden wirksam".

Einige Besteller wollen jetzt natürlich Klagen.
-Quelle- (http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,642949,00.html)

Sven
17-08-2009, 17:04
Die Klage dürfte keinen Erfolg haben, so wenig wie eine mögliche Klage wenn man Win7 für 50,-€ vorbestellt hatte und die Bestellung wegen Serverüberlastung nicht zu Stande kam obwohl man eine Bestätigungsmail bekam.

Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.

Germane45
17-08-2009, 17:11
Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.

Was vor Gericht abgeht hat auch nicht immer etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun, auch wenn ich es ganauso beurteilen würde.
Hier geht es auch nicht nur um eine 'Kommaverschiebung' bei der Preisauszeichnung.

MRThomm
17-08-2009, 20:30
Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.

:thx:

Bei solchen Preisangeboten sind meines Wissens nach Irrtümer nicht ausgeschlossen. Außerdem musst du als Käufer ja die AGB's des Verkäufers akzeptieren. Da steht mit großer Sicherheit etwas Ähnliches dabei und somit hast du vor Gericht keine Chance, außer in den AGB's sind verfassungswidrige Artikel erfasst, das sollte aber bei solch einem großen und bekannten Händler nicht passieren können.

bombspy
17-08-2009, 21:22
Anspruch hätten die Kunden erst wenn sie für die Ware bezahlt hätten, denn damit kommt auch ohne Bestätigung und Co ein Kaufvertrag zustande. Für eigene Dummheit muss jeder haften, wenn er sie nicht rechtzeitig bemerkt. Egal ob einfacher Kunde oder Versandhaus.

devil
17-08-2009, 22:24
Gibts nen Urteil drüber

eine Bestellbestätigung ist kein Rechtsgültiger Kaufvertrag, lediglich die bestellung ist eingegangen!

in ighren AGB haben alle großen Versandhäuser die Klaiusel mit den Preisen ohne GEwähr stehen, ums ich eben gegen sowas abzusichern


Rechne mal aus Otto müsste die 6500 geräte ausliefern? wer soll dens chaden von bald 10 Mio € Tragen? das würde Entlassungen und schliesungen nach sich zoehen. so arrogant wäre kein richter.

man kann glück haben das bei geringer bestellung von ner hand voll geräten der händler sagt er liefert die geräte zud em preis aus. um die kunden nicht zu verärgern.
aber bei solchen mengen liegt ja kein bedarf bei den kunden an sondern die klare absicht des wiederverkaufs. und das überstützt kein gericht und auch kein warenversender

keiner der Kunden hat auch nur einen hauch einer chance ein gerät zu bekommen. auch nicht wenn er es bereits bezahlt hätte ( er bekommt halt ne gutschrift oder einen warengutschein ;)

YODA
19-08-2009, 09:49
keiner der Kunden hat auch nur einen hauch einer chance ein gerät zu bekommen. auch nicht wenn er es bereits bezahlt hätte ( er bekommt halt ne gutschrift oder einen warengutschein ;)


da liegt noch ein prob weils wenn die leute ihr geld zurueckhaben wollen und keine gutschrift

bombspy
19-08-2009, 11:52
Stimmt eine Gutschrift wäre sicher ein Fall fürs Gericht, denn wie würdet ihr reagieren wenn ihr einem Händler 40€ für einen guten Wein in die Hand drückt und er euch stattdessen einen Warengutschein für 40€ gibt... :rolleyes:

AgentLie
19-08-2009, 11:58
da liegt noch ein prob weils wenn die leute ihr geld zurueckhaben wollen und keine gutschriftDie Leute werden auch mit Sicherheit ihr Geld und keinen Gutschein bekommen.

YODA
19-08-2009, 12:05
da hatte otto was andres gesagt ;)

AgentLie
19-08-2009, 16:59
Hab mich mal informiert ;) : Alle Käufer haben einen 100€ Gutschein bekommen. Diejendigen, die es wünschen, bekommen aber auch bestimmt 50€ ausbezahlt. ;)

Loki
19-08-2009, 19:25
warums sollte otto geld auszahlen ?

so wie ich das sehe ist der 100 euro gutschein ein geschenk von otto wegen den unannehmlichkeiten

bei otto läufts doch so das man erst bezahlt wenn die ware eintrifft was in diesem fall ja nun bei keinem geschehen ist also haben die käufer auch nix bezahlt ^^

bombspy
19-08-2009, 21:44
Das gilt nur bei Kauf per Rechnung, aber da man mit Sicherheit auch mit Kreditkarte und Co. zahlen und da geht das Geld ziemlich umgehend an den Händler...

Loki
19-08-2009, 23:10
Das gilt nur bei Kauf per Rechnung, aber da man mit Sicherheit auch mit Kreditkarte und Co. zahlen und da geht das Geld ziemlich umgehend an den Händler...

auf der otto seite steht was anderes

Der Kauf per Kreditkarte gilt für das gesamte OTTO Angebot - außer für speziell gekennzeichnete Kooperationsangebote.
Der Kaufpreis wird Ihnen erst bei Auslieferung der Ware belastet.


also vorkasse macht man bei otto in der regel nicht

otto (http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Otto-OttoDe-Site/de_DE/-/EUR/OV_ViewTemplate-View;sid=72AG_avPDX0a_OFD3CJvlMfF_VX9oOA0GL7dI6kKyyBJl_AtfatdHzkEyyBJl6YXGCA8MFzF?ls=0&Template=serviceinformation%2Fpayment%2FSIpayment)

Surli
20-08-2009, 01:30
Also in der Schweiz liegt sowas nicht im Ermessen des Richters sondern ist im Gesetzt relativ klar festgehalten, gehe mal schwer davon aus dass etwas so elementares auch in Deutschland der Fall ist ;)