PDA

Vollständige Version anzeigen : Rechtschutz nachträglich bzw. zum aktuellen Fall?


Naos
19-02-2009, 17:34
Sorry, mir ist hier kein sinnvollrerer Titel eingefallen.

Weiß jemand ob es eine Möglichkeit gibt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen wenn man einen aktuell Fall hat? Ich kenne das noch so, dass die Rechtsschutz 6 Monate (oder so) bereits bestehen muss bevor man sie in Anspruch nehmen kann.

Ich könnte mir ein Konstrukt vorstellen, das dies evtl. 10 jährigen Vertrag im nachhinein nach sich zieht, oder irgend so ein Quatsch...

Jemand ne Ahnung?

Es geht übrigens ums Arbeitsrecht.

Grüße Naos

~Sunrise~
19-02-2009, 17:42
Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an.

Germane45
19-02-2009, 21:13
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um ein laufendes Verfahren.
Nachträglich kann man da wohl keine Versicherung abschliessen und rückwirkend in Anspruch nehmen.

Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kann Du dir aber dort für den aktuellen Fall Rechtsbeistand holen.

Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.

Das kann, wenn ich nicht Irre aber zeitlich abweichen.

italyTanX
19-02-2009, 22:08
Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.

Naos
20-02-2009, 09:29
Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu der dauer kommt es immer auf den Vertrag an.

Nö. Nach meiner Erfahrung ist das nicht so wie bei einer Haftpflicht oder so. Sonst könnte man ja eine Rechtsschutz abschließen wenn etwas bevor steht und danach wieder kündigen. Bzw. Versicherung abschließen - klagen - Verhandlung - Versicherung kündigen.

Bei mir war es damals so, das die Rechtschutz zuerst eine gewisse Dauer hat aktiv sein müssen.

Ab welchem Zeitpunkt eine neu abgeschlossene Versicherung in Anspruch genommen werden kann, steht normalerweise in den Geschäftsbedingungen.

Das ist mir klar. Leider habe ich hier aber nicht alle AGBs von allen Versicherern im Kopf und wollte desw. Erfahrungswerte abklopfen ;)
___________________________________________________________
Im zweifel immer zur arbeitnehmerkammer gehen und fragen. die sind zwar zur zeit etwas überladen aber eine schnelle auskunft können die dir da auch geben.

Gibt es nur für Bremen und das Saarland :(

Elrod Cater F-K
20-02-2009, 12:16
HI
ich kann dir 100%ig sagen das der Rechtschutz nicht gilt wenn man ihn nachträglich abschliesst. Die Versicherung gehen auch nicht auf dein obriges Angebot ein das du 10 Jahre in diesen Vetrag drin bleibst.

Wenn du in eine Gewerkschaft bist kannst du die mal fragen oder der Betriebsrat könnte dir auch ein wenig Rat geben..

Sven
20-02-2009, 12:22
Ich denke auch nicht, dass es eine Rechtsschutzversicherung gibt die das zulassen würde.

Wenn du keine ausreichenden Mittel hast einen Anwalt zu bezahlen kannst du aber Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, die musst du beim Gericht beantragen.

Geht die Verhandlung dann für dich positiv aus zahlt die Gegenseite das dann, wenn du verlierst musst du eben selber löhnen - das geht dann aber zur Not auch in Raten.

Swizzy
20-02-2009, 13:02
Wäre ja zu schön, würden alle nur immer Versicherungen abschliessen wenn sies brauchen ;).. Sollte ja eigentlich ne Vorsorge sein ;).

italyTanX
20-02-2009, 13:33
eine gute haftpflichtversicherung kann in manchen fällen auch deine anwaltskosten übernehmen. sofern du eine hast da auch ma nachfragen.
das mit der arbeitnehmerkammer wusste ich nicht. ich komme nunmal aus bremen

Tarantull
20-02-2009, 14:29
wer ist denn der kläger,du oder dein betrieb?

Naos
20-02-2009, 14:35
Eine Ex-Kollegin...

@Itali: Yo, war auch überrascht das es die Einrichtung nur im Bremen gibt.

Sven
20-02-2009, 14:43
Die klagt gegen dich oder die Firma?

Naos
20-02-2009, 18:01
Firma... ...evtl...

Sven
20-02-2009, 18:03
Wie gesagt, es gibt Prozesskostenhilfe...

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Naos
20-02-2009, 19:39
:thx: :)

Danke euch allen...

AMD-Powered
21-02-2009, 09:31
Also ab dem 1Tag hast du anspruch, zahlst ja auch dafür.

Zu über 99% Nein!
Die meisten Versicherer haben in ihrem Vertrag eine Sperrfrist von min. 3 bis 6 Monaten, obwohl man schon schön brav seine Beiträge geleistet hat
Hintergrund dazu ist genau die Vorgehensweise wie von NAOS schon beschrieben zu Unterbinden.
Es gibt aber auch (nur noch sehr sehr selten) Versicherer die ab sofort greifen, jedoch sind dann die Prämien so hoch das man den Prozess gleich selbst bezahlen kann, falls dieser verloren wird.