Matze I
19-01-2007, 16:05
Berlin (rn). Absendern von uner-
wünschten Spam-Mails droht künf-
tig ein Bußgeld von bis zu 50.000
Euro. Ein entsprechendes Gesetz
hat der Bundestag gestern verab-
schiedet. Danach müssen sich In-
halt und Herkunft einer E-Mail-
Werbung künftig bereits aus der
Kopf- und Betreffzeile ergeben. Wer
den kommerziellen Charakter ver-
schleiert, kann hingegen mit einem
Bußgeld belangt werden.
So, heute hab ich in der Zeitung diesen Artikel gefunden.
(HP der zeitung www.tageblatt.de)
Jetzt wird wenigstens mal ordentlich strafe auf diesen nervigen scheiß gesetzt. Leider, maskieren die Leute auch mal gerne ihre E-mailadresse, oder schicken sie per trojaner von anderen Leuten los, ohne das die was merken.
Aber mal die frage, was meint ihr dazu
wünschten Spam-Mails droht künf-
tig ein Bußgeld von bis zu 50.000
Euro. Ein entsprechendes Gesetz
hat der Bundestag gestern verab-
schiedet. Danach müssen sich In-
halt und Herkunft einer E-Mail-
Werbung künftig bereits aus der
Kopf- und Betreffzeile ergeben. Wer
den kommerziellen Charakter ver-
schleiert, kann hingegen mit einem
Bußgeld belangt werden.
So, heute hab ich in der Zeitung diesen Artikel gefunden.
(HP der zeitung www.tageblatt.de)
Jetzt wird wenigstens mal ordentlich strafe auf diesen nervigen scheiß gesetzt. Leider, maskieren die Leute auch mal gerne ihre E-mailadresse, oder schicken sie per trojaner von anderen Leuten los, ohne das die was merken.
Aber mal die frage, was meint ihr dazu