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Vollständige Version anzeigen : Grundgesetz Artikel 49


M.C.M
21-04-2006, 14:08
Hi,

Ich beschäftige mich in letzter Zeit häufiger mit dem Grundgesetz ( auch bedingt durch die Schule ;) ) Im Grundgesetz ist der Artikel 49 gestrichen. Ich habe um ehrlich zu sein schon mehrere male im Internet nachgeguckt, was der inhalt dieses Artikels war und wieso er gestrichen wurde. Aber ich bin noch zu keinem klaren Ergebnis gekommen. Wäre nett, wenn ihr darüber etwas wüsstet :)

333 Revesis
21-04-2006, 14:17
Dich gibts auch noch? :D

Art. 49. Für die Mitglieder des Präsidiums und des ständigen Ausschusses sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und die Absätze 2 und 3 des Artikels 48 auch für die Zeit zwischen den Wahlperioden.

Durch Gesetz vom 19. März 1956 erhielt der Artikel folgende Fassung:
"Art. 49. Für die Mitglieder des Präsidiums, des ständigen Ausschusses, des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Verteidigung sowie für deren erste Stellvertreter gelten die Artikel 46, 47 und die Absätze 2 und 3 des Artikels 48 auch für die Zeit zwischen den Wahlperioden."

Durch Gesetz vom 23. August 1976 wurde der Artikel aufgehoben.

Das einzigste was ich gefunden habe.

M.C.M
21-04-2006, 14:19
joa ich komm auch ab und zu mal wieder :P

Das hab ich auch schon einmal gefunden... Ich kam sogar auf ne seite, wo ich dafür zahlen musste, um diesen artikel zu sehen :>

Naja trotzdem danke :)

333 Revesis
21-04-2006, 14:29
Ja soweit war ich auch schon. Frechheit, fürs GG zahlen.. :o:

Simsenetti
24-04-2006, 16:27
Das Grundgesetz erhälst du bei der Landeszentrale für politische Bildung für gigantische 0 Euro.

Der anschliessende Link sollte aber alles klären.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm

navy188
24-04-2006, 18:24
da steht doch auf art. 49 aufgehoben ... :shy:

Simsenetti
25-04-2006, 06:57
Ja, denn evesis hat ja schon gepostet was Artikel 49 geregelt hat.
Mein Link sollte nur die Artikel die im Bezug stehen zeigen.

Aber hauptsache ein post mehr :rolleyes: