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Vollständige Version anzeigen : Strafbewehrte Unterlassungserklärung


italyTanX
17-01-2006, 12:37
-im Folgenden:
Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Firma ZUxxez Entertainment AG, Rittnerstraße 36, 76227 Karlruhe
- im Folgenden: Gläubigerin
- zu folgenden:

1. Der Schuldner wird ab sofort unterlassen, bei Vermeidung einer Vetragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs urheberrechtlich geschützte Computerprogramma der Gläubigerin, insbesondere das Computerspiel ,,Earth 2160", im Internet oder auf sonstige Art und Wese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, öffentlich zu verbreiten und/oder zu verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich und/oder verwerten und/oder wiederzugeben zu lassen.

2. Der Schuldner verpflichtet sich, der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu bezahlen.

3. Der Schuldner verpflichtet sich ferner, die Kosten der Rechtsanwaltskanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, Röntgenstraße 5, 76133 Karlsruhe, für die Bearbeitung deses Unterlassunsgerklärung und des Abmahnschreibens in Höhe von EUR 150,00 zu erstatten.


Ja mist haben sie mich tatsächlich angeschrieben, ich soll wohl Earth2160 heruntergeladen haben. IP steht dabei, Dateiname, Datum.


Ist das Rechtens was die da machen? Ich glaube mal was in der Computerbild gelesen zu haben das es das nicht ist, aber erstmal die Zeitschrift suchen dauert.

Außerdem muss ich das bis 26.1.06 bezahlt haben und heute haben wir den 17.1.06, das eine reichlich kurze frist...

Sven
17-01-2006, 12:45
Doch, das ist rechtens.
Der Hersteller fährt eine Kampagne gegen Raubkopierer, dazu war in einer der letzten C'Ts ein Artikel. Sei froh, daß es nur 200€ sind - im Bericht der C'T standen deutlich höhere Beträge.

Bis Oktober ist es doch noch was hin :D Typo?

italyTanX
17-01-2006, 12:52
Vertippt... Meine 26.1

Das war vor einen halben jahr, amliebsten würde ich das jetzt 6 Monate sitzen lassen und das verjährn lassen...
Naja mein PC ist zumindest jetzt ordentlich am Schreddern :(

Mitdaun
17-01-2006, 13:00
Wenn du das verjähren lassen willst. Kannst du pech haben das die summe viel höher als 200€ wird.
Frag mich nur wie die deine IP rausbekommen haben. Falls das überhaupt deine ist;)

AMD-Powered
17-01-2006, 13:13
An die IP kommen? Ist ansich doch wirklich nicht schwer, gerade bei den Standard Tauschbörsen (EMüll, Katza und co.) und wenn man dann keine Proxy Server nutzt, die permanent wechseln ist es noch einfacher.

@italyTanx: So wie Du schreibst hattest du es gezogen, aber stehst nicht dazu, falls du es wirklich nicht getan haben solltest (hoffe ich für dich) dann kannst du dem ganzen gelassen zusehen. Die sind in der Beweislast, fahren aber auch entsprechende Geschütze auf, Sprich: Protokoll von deinem Provider wird angefordert und spätestens da wird es sehr schwer, denn selbst wenn du es löscht/gelöscht hast reicht dem Gericht das Protokoll.

Ansonsten gilt, wie von Sven schon so schön geschrieben: bezahl und gut is.


Edit: Will dir keine Angst machen, aber diese Firmen tauschen untereinander solche Informationen, es kann durchaus sein das eventuell noch mehr kommt, wenn du noch andere Sachen gezogen hattest.

@all: Es wird halt wirklich immer wieder unterschätzt!
Es ist und bleibt "Diebstahl"!

italyTanX
17-01-2006, 13:27
Naunja gut, hab jetzt ein paar Kollegen angerufen und so nachgelesen! Ich werde es wohl bezahlen müssen. Das ich es nicht heruntergeladen habe hab ich ja nicht gesagt ;)

Naja shit happens

Merlin
17-01-2006, 13:56
Da gibt es zu deinem Fall einen Artikel:

http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/urheberrecht20000/index.html

Wenn du glaubhaft machen könntest, dass auch andere deinen Anschluss nutzen, dann könntest du aus der Sache herauskommen. Aber ich denke ohne Anwalt wird es schwer werden und mit Anwalt teuer.

Suche Kontakt zu Verbraucherschützern. Vielleicht können die dir gute Tips geben.

AMD-Powered
17-01-2006, 14:03
@MerlinSt: Er hatte doch schon geschrieben das er es gezogen hatte, wozu dann noch solche Tips? :confused:

EDIT: Zum anderen geht es in dem Artikel um die Uploader, also die, welche Daten zum Download bereitstellen. Was vom Grundsatz her auch nicht verkehrt ist, Kein Uploader -> Kein Download. ;)

raptorsf
17-01-2006, 14:17
zahlen ist sicherlich immer die einfachste Lösung, bin aber nicht überzeugt, dass dies die beste für Dich ist.

Ich kenne die Rechtssprechung in Deutschland nicht, aber in der Schweiz läuft zur Zeit die selbe Kampagne (speziell von der Musikindustrie) und es wurde bisher KEINER verurteilt, der sowas gemacht hat (anders sieht es aus, wenn es gewerbsmässig gemacht wurde). Und dies wird sich auch in nächster Zeit nicht ändern, obwohl die Software- und Musikindustrie was anders erzählt.

Ich würde mich nochmals erkundigen, bei einer neutralen Stelle - und dass die Zahlungsfrist so knapp ist würde mir auch zu denken geben, die versuchen Druck aufzusetzen damit man nicht viel überlegt und abklären kann.

Eigentlich stehe ich ja beruflich auch auf der Seite der Software-Industrie - ich bin privat aber auch ein gewöhnlicher User. Natürlich muss man besorgt sein, immer fair und ehrlich zu handeln, aber einschüchtern lassen würde ich mich vor solchen Konzernen nicht...

EDIT: noch was, ja nichts unterschreiben! Speziell nicht irgendwelche Vereinbarungen welche sie aufgestellt haben.

AMD-Powered
17-01-2006, 14:28
* Weiterhin können ohne Umgehung des Kopierschutzes private Kopien gemacht werden.
* Das Angebot zum Download bleibt unzulässig.
* Der Download selbst bleibt unzulässig und ist zudem strafbar, wenn die Vorlage offensichtlich illegal ist.


Da man grundsätzlich davon ausgehen kann, das angebotene Musik oder Filme mit Urheberrechten behaftet sind, wird im Zweifel jeder Download als offensichtlich illegal anzusehen sein. Eine Ausnahme ist nur vorstellbar, wenn der Rechtsinhaber ausdrücklich verzichtet hat, z.B. eine Band ihre Musik frei zur Verfügung stellt oder die Schutzrechte nach Jahrzehnten abgelaufen sind.

Der diesbezügliche Entwurf stammte vom Dezember 2004, und wurde schon seit einiger Zeit verabschiedet. Es wird aktuell sogar an einer weiteren Änderung gearbeitet, welche die Provider verpflichten soll, alle Daten bis zu 2 Jahre zu speichern.


EDIT: Von einem Bekannten weis ich, das wirklich massiv vorgegangen wird, allein in den letzten 4 Wochen wurden mindestens 30 Seiten dichte gemacht, weiterhin sagte er mir das ein Betreiber und einer seiner Freunde (Hatte großteile der DLs bereitgestellt) zu Geld und Haftstrafen verurteilt wurden.

raptorsf
17-01-2006, 14:40
EDIT: Von einem Bekannten weis ich, das wirklich massiv vorgegangen wird, allein in den letzten 4 Wochen wurden mindestens 30 Seiten dichte gemacht, weiterhin sagte er mir das ein Betreiber und einer seiner Freunde (Hatte großteile der DLs bereitgestellt) zu Geld und Haftstrafen verurteilt wurden.

ja, das höre ich auch immer wieder. Aber das ist doch Propaganda der Industrie. Nennt mir nur einen Fall/Namen von jemanden, der lediglich Raubkopien besass und zu einer Geldstrafe oder gar Gefängnis verurteilt wurde.

Ich spreche hier ausdrücklich für den privaten Gebrauch - nicht von Leuten welche damit Profit gemacht haben. - Spinelli könnte vielleicht mal was dazu sagen - natürlich ganz inoffiziel ;)

AMD-Powered
17-01-2006, 15:08
ja, das höre ich auch immer wieder. Aber das ist doch Propaganda der Industrie. Nennt mir nur einen Fall/Namen von jemanden, der lediglich Raubkopien besass und zu einer Geldstrafe oder gar Gefängnis verurteilt wurde. Wie gesagt weis ich es von einem Bekannten, nicht von irgendwelchen Veröffentlichungen und selbst wenn ich die Namen wüsste (könnte sie in Erfahrung bringen) würde ich diese nicht weitergeben!

Wir verstehen uns?!;)

Der_Mosch
17-01-2006, 15:33
Ah... die wundervolle Geschichte des Bekannten eines Bekannten ;)

AMD-Powered
17-01-2006, 15:42
Ah... die wundervolle Geschichte des Bekannten eines Bekannten ;)

Wir hatten doch vereinbart, nicht öffentlich darüber zu schreiben das wir beide es waren. :noe: :noe: :noe: :D

iCe
17-01-2006, 20:31
Mobius könnte aucbh davon ein Lied singen...aber auf jedenfall auf Verjährung würd ich nicht warten denn das geht nur wenn kein Verfahren im Gange ist ausserdem hast du ja schon was gekriegt...Verjähren geht also sicher nicht.

saemikneu
17-01-2006, 21:54
Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.

Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)

saemikneu
17-01-2006, 21:55
Im Schweizer PC-heft PC-Tipp sagen sie immer, dass man das, falls es begründet ist und die Gesetzeslage klar ist, ernst nehmen sollte, wenn man auch Dateien freigibt.

Nur: bei uns ist daas herunterladen noch legal, alsoo kann da auch die IPFI nichts machen, vor allem, da unser Datenschutz es nicht gestattet, einem Verband der Phonoindustrie (=IPFI) Daten rasuzugeben (ohne Staatsanwaltschaft)

->Wenn du was gesogen UND freigegben hast, würde ich zahlen und ab sofort legale musikdienste nutzen.

sylver123
17-01-2006, 22:24
übrigends gibts ein EU richter urteil (wurde erst vor kurzen gefällt) das Daten von usern nicht mehr von den providern weiter gegeben werden dürfen wenn es um dl von filmen geht dies hatte auch zur folge das in Deutschland alle anzeigen wegen Filmraubkopien usw fallen gelassen wurden und die auferlegten Haftstrafen oder geldstrafen zurück gezahlt werden mußten. die Eu will demnächst über eine komplette legalisierung nachdenken soweit ich weiß ( also eigentlich einfach nur das datenschutzgesetzt er weitern was auf das selbe hinausläuft)

dies gilt atm aber nur für filme
ich weiß allerdings nicht ob das Urteil auch auf Spiele zutrifft :confused:

Chriz
17-01-2006, 22:37
Tja, da hat es wieder einen Earth-User erwischt ^^

ZUxxez fährt schon seit einigen Monate eine große Kampagne gegen Raupkopierer, Filesharer usw, da bist du bei weitem nicht das einzige Opfer (und bei dir scheint noch glimpflich zu sein, 200 Euro Geldstrafe ist nicht viel)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/64181

Das Hauptinteresse der selbst ernannten "Anti-Piracy"-Ermittler scheint momentan beim Spiel Earth 2160 des Karlsruher Herstellers Zuxxez Entertainment[4] zu liegen. Nach Angaben von Zuxxez habe die Kanzlei mittlerweile mehr als 18.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer gestellt, die das Spiel anbieten. Vor zwei Wochen, als heise online zum ersten Mal berichtete, waren es noch 12.000 Fälle.


PS: ZUxxez hat sogar schon eine Klage gegen die Gamestar geführt, weil sie sich über die Wertung gestritten haben :D

Mitdaun
18-01-2006, 02:31
also... ich meine 200€ für ein Spiel das ist richtig teuer... dafür kannste dir öhhh *rechne*
4 Vollversionen kaufen:D

gersultan
18-01-2006, 02:58
der Punkt ist: wer über die normalen Tauschbörsen illegale Soft shared, der läd sie auch automatisch hoch und genau DAS ist das Problem... nicht der DL sondern der Upload... die Verbreitung... und SO kriegen sie alle ^^

und vor allem: Bei game wie Earth etc. ist durch die Anwendung von Cracks auch für einen Dau ersichtlich, dass sein tun illegal ist ;)

also: 200€ zahlen und drei Kreuzzeichen machen, dass keine Hausdurchsuchung kam ;)

fadmax
18-01-2006, 08:43
Hausdurchsuchung: lol Gersi! :-D

Ich würds nicht bezahlen und sagen das ich es nicht habe. Sollen sie doch mal beweisen das Du es benutzt bzw installiert hattest. Ich glaube kaum das die damit durchkommen, auch wenn es wie Sven sagt rechtens ist...

raptorsf
18-01-2006, 10:44
wahrscheinlich kommt gleich die GSG9 oder ein sonstiges Ueberfallkommando :D

In meinem Leben habe ich langsam gelernt, dass nie alles so heiss gegessen wird wie es gekocht wird - und nochmals, wisst ihr mit absoluter Sicherheit von Leuten die letztinstantslich auf Schadenersatz oder gar Gefängnis verklagt wurden? Ich kenne keinen!

Natürlich braucht es vielleicht etwas starke Nerven, aber ich würde (solange ich mir keiner wirklichen Schuld bewusst bin) kein Geld bezahlen. Und vor allem nichts unterschreiben.

Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen". ;)

Sven
18-01-2006, 10:49
Nee, die schicken als nächstes einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid. Direkt danach kommt der Gerichtsvollzieher. Bis es so weit ist, kostet der Spaß dann mindestens 500 statt 200€.

raptorsf
18-01-2006, 10:52
aber der Gerichtsvollzieher kann auch nur vorbeikommen und irgendwas pfänden wenn es ein rechtsgültiges Urteil gibt.

Solange Du alles abstreittest und es kein endgültiges Urteil gibt können sie dir gar nichts antun (egal ob wir von 100, 200 oder 100'000 Euro sprechen) - so ist es zumindest in der Schweiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland gross anders läuft.

Sven
18-01-2006, 11:05
Meine Herren, es gibt doch Präzedenzen. :rolleyes: Es haben bereits viele gezahlt, die Rechtslage ist eindeutig und jedes Gericht wird einem Vollstreckungsbescheid zustimmen.

Er muss zahlen, so einfach ist das. Macht er es jetzt nicht werden die Kosten erheblich steigen....

AMD-Powered
18-01-2006, 11:33
Richtig!

Nichts gegen die unterschiedlichen Nationalitäten, aber es gilt andere Länder - andere Gesetzte.

Wenn ich mich recht entsinne ist es z.B. in Östereich so, das ein Endverbraucher z.B. die erworbene original Software selbst nach einer Installation wieder zu seinem Händler zurückbringen kann und sein Geld zurück bekommt, in Deutschland ist dies schon seit Jahren nicht mehr zulässig. Wie es in der Schweiz ist weis ich nicht, lasse mich aber gern unterrichten.

raptorsf
18-01-2006, 11:51
ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.

AMD-Powered
18-01-2006, 12:19
In Deutschland geht es mit einem Mindeststreitwert von 80,00€ los.

sylver123
18-01-2006, 17:22
warum kaufst du dir niocht nochmaldas game orginal und sagst du hast es dir nur runtergeladen da von deiner orginal cd die cd kaputt ist

was machen sie dann? :D :confused: :blah:

Sven
18-01-2006, 17:24
Na und? Ist trotzdem verboten....

Ihr habt manchmal komische Vorstellungen von der Rechtslage.
Glaubst du es sei legal sich ein Game zu saugen wenn man das Original im Schrank hat? Mitnichten....
Der korrekte Weg ei einer zerkratzten CD ist der Weg über den Produktsupport des Herstellers. Da bekommt man dann in der Regel Ersatzdatenträger.

AMD-Powered
18-01-2006, 17:30
Kein schlechte Idee, wenn.............




da nicht eine Kleinigkeit wäre die sich Rechnung/Kassenbon nennt und die haben eine Zahlenfolge die sich Datum nennt.

Mehr brauch man dazu nicht zu sagen.

Ironman
18-01-2006, 17:35
ich meine, dass mittlerweile selbst sicherheitskopien in der BRD verbtoen sind;)

sylver123
18-01-2006, 17:39
nei nsind sie nicht ;)

Merlin
18-01-2006, 17:44
Es spielt doch keine Rolle, ob man das Spiel herunterladen darf oder nicht!

Es geht darum, dass man es nicht verbreiten darf. Das soll Sven laut der Abmahnung unterlassen.

raptorsf
18-01-2006, 18:01
ganz aktuell aus dem Tages-Anzeiger online von heute:

"Strafanzeigen gegen Musikpiraten
Der Verband der Schweizerischen Musikwirtschaft (IFPI) geht mit Strafanzeigen gegen private Musikpiraten vor. Eine aussergerichtliche Lösung sei nicht möglich, teilte der Verband mit.

Die Musikwirtschaft wollte ursprünglich im Rahmen der Aktion «Game Over» allen privaten Raubkopierern eine aussergerichtliche Lösung ohne Strafanzeige anbieten. Die im Internet aufgespürten Musikpiraten hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz bis zu 9000 Franken zu bezahlen.
Bedauerlicherweise komme eine solche Lösung aber nicht zu Stande, schreibt die IFPI. Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten.

Deshalb hat die IFPI bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen private Benutzer so genannter Musik-Tauschbörsen im Internet eingereicht. Im Strafrechtsfall seien die Provider nämlich dazu verpflichtet, den Behörden die Identität bekannt zu geben. Strafanzeigen gegen weitere Raubkopierer sind laut IFPI in Vorbereitung. Zudem würden laufend neue Beweise gegen private Raubkopierer sichergestellt. (mu/ap)"

auf den ersten Blick tönt ja auch das wieder abschreckend, aber der wichtigste Satz ist meiner Meinung nach "Die Internetprovider würden aus rechtlichen Gründen die Forderungsschreiben nicht an die Raubkopierer weiterleiten." D.h. das ganze funktioniert wieder nicht.

Und solange Du das Original hast kannst Du es runterladen und Sicherheitskopien machen - da wird dir kein Hersteller einen Strick darausdrehen, davon bin ich überzeugt.

Lasst Euch doch nicht immer Angst machen - ich arbeite bei einem der grössten Softwarehersteller der Welt ;)

Chriz
18-01-2006, 18:17
Du musst aber davon ausgehen, das die Gesetzeslage in Deutschland (und darum gehts hier) vermutlich eine andere ist als in der Schweiz, daher hilft es hier wenig, wenn du hier Artikel über die Schweiz postest - Ganz im Gegenteil, es verwirrt nur zusätzlich :rolleyes:

raptorsf
18-01-2006, 18:21
ok, ich wette um ein (original ;)) PC-Game nach Wunsch, dass ein kleiner Raubkopierer auch in Deutschland keinen Euro Strafe bezahlen muss, wenn er so ein Schreiben erhält. Er muss einfach die Nerven behalten und alles abstreiten - evt. noch das Original nachkaufen und gut ist.

Wer hält dagegen und kann mir das Gegenteil beweisen? :D

italyTanX
18-01-2006, 22:31
Naja ich werde nochmal mit meiner Schwester reden die vllt da mehr rausfinden kann in der Kanzlei. Ansonsten hab ich mich schon drauf eingestellt zu zahlen

Magicq99
18-01-2006, 22:56
Ihr müsst Euch mal in die Lage dieser Firmen versetzen - es lohnt sich für die sicherlich irgend einen bösen Brief an Euch zu schreiben und zu drohen - vielleicht sogar noch einen zweiten. Aber einen Prozess wegen 200 Euro? Das wird keine vernünftige Firma durchziehen. Die Beweislast liegt beim Ankläger - und die ist in der ganzen online-Welt nicht gerade klar und einfach. Und wie schon gesagt ist das ganze nicht verhältnismässig - jeder vernünftige Richter würde eine Klage auf 200 Euro eh abweisen - auch wenn sie das ganze auf 2000 Euro irgendwie "hochpimpen". ;)
Das macht ja die Spielefirma nicht selbst. Die haben eine Anwaltskanzlei oder eine Firma dieser Art damit beauftragt. Und die machen den ganzen Tag nichts anderes als solche Leute zu verklagen. Also würde ich nicht darauf wetten das die das einstellen.

Wenn die glauben sie könnten es mit irgendwelchen Providerdaten beweisen, dann wären die sicher auch bereit damit vor Gericht zu gehen. Und auch bei einem Streitwert von 200,- kann das für Dich dann unter Umständen teuer werden wenn Du vor Gericht verlierst.

saemikneu
18-01-2006, 23:05
ok, ich kann nur für die Schweiz sprechen.

Und hier ist es zur Zeit so, dass der Download NICHT illegal ist - der Upload (also die Verbreitung) schon (das sagen die Juristen und das Gesetz, jedoch die Industrie sieht es anders, ist aber in dem Fall natürlich nicht relevant). Wenn jetzt aber eine Firma ihren Schaden bzw. die Forderung gegenüber einem "Uploader" geltend machen will, muss er dies natürlich vor Gericht beweisen können (ausser natürlich der "Uploader" zahlt vorher die angedrohte Strafe...). Aber wie soll eine Firma den wirklich entstandnen Schaden beziffern? Im besten Fall (wenn es um eine Computergame geht) kann er vielleicht 100 Franken oder im Extremfall 1000 Franken geltend machen - aber kein Gericht in der Schweiz nimmt eine Klage entgegen mit einem Wert von unter 8000 Franken.

Das ganze ist also ein Sturm im Wasserglas - anders sieht es natürlich aus wenn dies eine Firma tut oder sich jemand da was dazuverdient (dies gewerblich macht). Aber davon sprechen wir hier ja nicht.

Nach dem Urheberrechtgesetz (UrG) (http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/) vom 9.10.1992 (neuste Version: 23.3.2004), ist der Download von Musik 100% legal.
Bist du etwa Rechtsanwalt? Wenn ja, lies mal die neueren Artikel dazu durch, es wurde in letzter Zeit viel deswegen berichtet.
Wenn sogar das äusserst seriöse Schweizer Magazin "PCTipp" sagt (mit Zusammenarbeit veschschiederner, externer Leute), dass der Download legal ist, wieso sagst du das Gegenteil?
Sogar in den Medien hiess es, die Aktion "Game Over" der IFPI/IPFI sei kaum gefärhlich wür Heimanwender, die es nur zum Eigengebrauch saugen. (aber nur in der Schweiz!)

Klar, das UrG soll verschärft werden (s. u.a. hier (http://de.wikipedia.org/wiki/Schweizerisches_Urheberrecht#Entwurf_f.C3.BCr_ein_neues_Urheberrechtsgesetz_.28E-URG.29)), doch dies wird seitens der Konsumentenschützer und der FDP wegen Markteinbussen eher abgelehnt. Sie wollten ja auch mal eine Steuer auf Datenträger erheben. (=teuere, staatliche Server)

Auch wenn ich nun vom eigentlichen Thema abgekommen bin, was mir leid tut, fand ich, muss ich was dazu sagen.

Klar ist auch, dass es alles nicht explizit legal ist, weil nichts steht.
Laut Rechtssprechung gilt: Solange nichts dagegen steht (=neues UrG), ist es legal bzw. eine juristische Grauzone.

Sven
18-01-2006, 23:08
Nur mal so als Beispiel.
Erinnert sich jemand an den Hackversuch eine Boardusers?
Damals habe ich Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und der Polizei Auszüge unserer Serverlogs übergeben.

Der Täter wurde problemlos ermittelt und das Verfahren zunächst eingeleitet.
Das es dann wieder eingestellt wurde weil der Typ ansonsten ein unbeschriebenes Blatt ist tut hier nichts zur Sache.

Was ich damit sagen will ist, daß solche Providerdaten - wie sie die Polizei dann ja wohl auch in dem Fall herangezogen hat - durchaus beweiskräftig sind.

Zum eigentlichen Ding:
Erstmal neigen die Schweizer ja dazu ihr Land immer mit anderen zu vergleichen und ihre Dinge so auszulegen als würden sie überall gelten....
Ist aber nicht so! :p :D

Zudem ist Musik eine vollkommen andere Kiste als ein Computerspiel.
Da gelten, zwar nicht vollkommen aber dennoch, andere Regeln als beim eigentlichen Urheberschutz.

raptorsf
19-01-2006, 12:41
Bist du etwa Rechtsanwalt?

nein


Wenn sogar das äusserst seriöse Schweizer Magazin "PCTipp" sagt (mit Zusammenarbeit veschschiederner, externer Leute), dass der Download legal ist, wieso sagst du das Gegenteil?

hallo? Ich habe ja geschrieben, das es NICHT illegal ist. Lies nochmals durch was ich geschrieben habe. :rolleyes:

@ sven: Hacken in fremde Systeme ist natürlich wiederum was ganz anderes. Aber auch hier sieht man wieder, dass Klagen selten Aussicht auf Erfolg haben.

Und natürlich ist die Schweiz nicht Deutschland - aber so anders wie wir immer denken sind wir ja gar nicht (wir sprechen nur so komisch ;)). Deswegen steht auch noch immer meine Wette. :)

AgentLie
19-01-2006, 20:22
ok, ich wette um ein (original ;)) PC-Game nach Wunsch, dass ein kleiner Raubkopierer auch in Deutschland keinen Euro Strafe bezahlen muss, wenn er so ein Schreiben erhält. Er muss einfach die Nerven behalten und alles abstreiten - evt. noch das Original nachkaufen und gut ist.

Wer hält dagegen und kann mir das Gegenteil beweisen? :D
Ich halte dagegen. Aber um dir deinen Geldbeutel zu schonen verzichte ich auf das Spiel. :P Eine Freundin von mir hats nämlich vor einigen Monaten erwischt. Erst flatterte ebenfalls ein ähnliches Mahnschreiben ins Haus und einige Tage später stand die Polizei vor der Tür und hat den PC mitgenommen. (Soweit ich weiß) ist das runterladen in Deutschland zwar auch nicht strafbar, (kann sich natürlich schon wieder geändert haben) aber da eMule und Co nunmal die gängigen Downloadprogramme sind bleibt einem normalerweise nichts anderes übrig als auch selber Daten anzubieten. Eine Anklage wurde in dem besagten Fall übrigens nicht erhoben. Man hat sich auf eine Strafe von 2000€ geeinigt (und dabei war wirklich nicht viel runtergeladen worden). Außerdem musste die Verpflichtung eingegangen werden im Wiederholungsfall 10.000€ Strafe zu zahlen. Ich lade auf jeden Fall nur noch im geschlossenen Wohnheimnetz. Das ist nicht illegal und geht viel schneller. :D

sylver123
19-01-2006, 22:28
wenn man bei emule nicht sharen will kann man einfach die gezogenen dateienn aus dem ordner raus kopieren dann kann auch keiner was ziehen

italyTanX
19-01-2006, 23:00
Ich halte dagegen. Aber um dir deinen Geldbeutel zu schonen verzichte ich auf das Spiel. :P Eine Freundin von mir hats nämlich vor einigen Monaten erwischt. Erst flatterte ebenfalls ein ähnliches Mahnschreiben ins Haus und einige Tage später stand die Polizei vor der Tür und hat den PC mitgenommen. (Soweit ich weiß) ist das runterladen in Deutschland zwar auch nicht strafbar, (kann sich natürlich schon wieder geändert haben) aber da eMule und Co nunmal die gängigen Downloadprogramme sind bleibt einem normalerweise nichts anderes übrig als auch selber Daten anzubieten. Eine Anklage wurde in dem besagten Fall übrigens nicht erhoben. Man hat sich auf eine Strafe von 2000€ geeinigt (und dabei war wirklich nicht viel runtergeladen worden). Außerdem musste die Verpflichtung eingegangen werden im Wiederholungsfall 10.000€ Strafe zu zahlen. Ich lade auf jeden Fall nur noch im geschlossenen Wohnheimnetz. Das ist nicht illegal und geht viel schneller. :D :cry: das macht mir ja Mut :S Muss mir unbedingt eine neue Festplatte kaufen!!!

PS: @sylver123: das geht nicht in jedenfall, weiter muss ich da auch nciht drauf eingehn. IST JA ILLEGAL.......

raptorsf
20-01-2006, 12:29
Ich halte dagegen. Aber um dir deinen Geldbeutel zu schonen verzichte ich auf das Spiel. :P Eine Freundin von mir hats nämlich vor einigen Monaten erwischt. Erst flatterte ebenfalls ein ähnliches Mahnschreiben ins Haus und einige Tage später stand die Polizei vor der Tür und hat den PC mitgenommen. (Soweit ich weiß) ist das runterladen in Deutschland zwar auch nicht strafbar, (kann sich natürlich schon wieder geändert haben) aber da eMule und Co nunmal die gängigen Downloadprogramme sind bleibt einem normalerweise nichts anderes übrig als auch selber Daten anzubieten. Eine Anklage wurde in dem besagten Fall übrigens nicht erhoben.
Man hat sich auf eine Strafe von 2000€ geeinigt
(und dabei war wirklich nicht viel runtergeladen worden). Außerdem musste die Verpflichtung eingegangen werden im Wiederholungsfall 10.000€ Strafe zu zahlen. Ich lade auf jeden Fall nur noch im geschlossenen Wohnheimnetz. Das ist nicht illegal und geht viel schneller. :D

danke für das Beispiel Agent Lie - wichtig sind die von mir fett markierten Textteile. Wie schon gesagt bin ich kein Jurist, habe aber regelmässig mit solchen zu tun ;) Wichtig bei solchen Sachen sind die Details, und wie schon mehrmals gesagt ist das ganze natürlich schnell vorbei, wenn man die Nerven verliert und alles bezahlt und unterschreibt was einem vorgelegt wird.

Ich halte weiterhin meine Wette und warte auf den Gegenbeweis (den deiner war leider keiner Agent Lie :))

PS Itaytanx: Du kannst ja Shareware oder allgemein Sachen zur Verfügung stellen für Uploads auf denen es keine Copyrights gibt - z.B. Fotos von Dir oder die Menükarte deines Lieblingsitalieners ;)

Raskolnikow
20-01-2006, 20:20
Solange du das nicht attraktiver gestaltest, wird wohl keiner drauf eingehen, was ist schon so ein popliges Spiel, wenn man dafür zehntausende Euros blechen oder in den Kanst marschieren darf? :D

Am besten du bietest an, alle eventuellen Kosten auf deine Kappe zu nehmen. Da es ja angeblich keine geben wird, gehst du überhaupt kein Risiko ein!

raptorsf
20-01-2006, 20:53
suche ja keine Freiwilligen, sondern nachprüfbare Berichte von Leuten die sowas schon erlebt haben (also mit Anklage, Gerichtsurteil etc.). 100 % sicher bin ich mir ja nicht, sonst wäre es ja ne langweilige Wette - so unfair bin ich ja nicht ;)

Sollte mir sowas passieren, werde ich natürlich ausführlich darüber berichten. Ich würde es auf jeden Fall so durchziehen :D

AgentLie
20-01-2006, 22:01
Man wird wohl kaum von einer strafrechtlichen Anklage bei Privatbenutzern hören, weil das strafausmaß viel zu gering ist. Da wird sicherlich in Form einer Anklage nur gehandelt, wenn die geschädigte Seite eine Schadensersatzklage anstrebt, oder wenn das gewerbsmäßig betrieben worden ist.

ahitsawin
21-01-2006, 04:25
Erst flatterte ebenfalls ein ähnliches Mahnschreiben ins Haus und einige Tage später stand die Polizei vor der Tür und hat den PC mitgenommen.
glaub ich nicht dass die polizei den pc dann einfach mitnimmt, vor allem bei privatleuten?? dafür brauchen die doch erstmal nen durchsuchungsbefehl vom richter, nur weil wer paar songs dl hat? soviel aufwand für das bissl?
abgesehen davon würde ich denen auch nicht den ganzen pc mitgeben, dauert doch monate bis man den wieder hat (wenn überhaupt), festplatte reicht jawohl >_<

Moltke
21-01-2006, 11:14
Nein, die nehmen den ganzen PC mit.

Das weiß ich, weil an einer Uni, wo ich war, mal ein Student bösen, bösen Kinderporno im Hauptrechenzentrum angesehen hat, dann hat ihn der Nachbar aufgefordert, das abzuschalten, der hat sich geweigert, dann ist der Nachbar zur Telefonzelle gegangen und hat die Polizei angerufen.
Die hat ihn hopps genommen und den Netzwerk-Computer MIT BILDSCHIRM mitgenommen. :D

Huahahahahaha!

Der gehörte der Uni...kann man froh sein, daß sie nicht die Server auch mitgenommen haben...die waren ja auch Tatwerkzeuge! :p

So, die Uni hat das Ding nach Monaten zurückgekriegt, aber wenn es dem Täter gehört, kann es auch als Tatwerkzeug zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. :D

Psycho Joker
21-01-2006, 12:57
Das mit dem Durchsuchungsbefehl ist sowieso Blödsinn. Glaubt nicht alles, was euch die Hollywood-Krimis auftischen. In Deutschland kann die Polizei eine Beschlagnahmung von möglichem Beweismaterial auch ohne Durchsuchungsbefehl durchführen, wenn die Gefahr besteht, dass der Verdächtige die Beweismittel vernichten würde, was ja bei PC-Daten durchaus gegeben ist. Von daher können die morgen früh vor der Tür stehen und den PC abholen. Ist rechtlich alles kein Problem.
Und das hat mir ein Polizist erzählt; der dürfte doch etwas einblick in die Materie haben.

Earthman
21-01-2006, 16:04
wenn die polizei bei wem drogen findet, zB bei einer normalen fahrzeugkontrolle, können die auch in dessen bude und legen das nachher, sollte es zu einer beschwerde kommen, als gefahr in verzug aus weil der täter die illegalen substanzen, die er ggfs zu hause rumliegen hat, längst vernichtet haben könnte, ehe es zu einem durchsuchungsbefehl kommt....die beamten haben da ne menge spielraum...in dem fall mit den downloads isses ja quasi das gleiche, weil die gefahr der vernichtung der beweise, in diesem fall die illegal runtergeladenen dateien, auch besteht.

wenn ich falsch liege lass ich mich gerne berichtigen, aber ich glaube so läuft der hase :D

Sven
21-01-2006, 16:23
Nee, das ist vollkommen korrekt ;)

haudegeen
21-01-2006, 16:54
ich bin sicherlich kein grosser freund von polizei und co aber bei sowas finde ich es vollkommen richtig das sie so durchgreifen.
will auch nicht sagen das ich noch nie was gesaugt hab aber wenn sie mir sowas schreiben würden,würde ich es anstandslos bezahlen ohne murren.

weiss auch nicht was es hier zu diskutieren gibt was die polizei darf und was nicht es ist diebstahl und sowas muss bestraft werden finde ich vollkommen richtig...

200€ bezahlen und danke sagen

Der_Mosch
21-01-2006, 17:08
Ich weiss nicht, ob es Diebstahl ist... rein technisch gesehen ist ja kein Verlust entstanden. Die CDs/DVDs sind ja alle noch vorhanden.

haudegeen
21-01-2006, 17:14
da er eine Raubkopie hat würde ich scho sagen das es Diebstahl ist.

der hersteller bekam keinen cent für sein spiel wo spieledesigner usw monate/jahre lang dran gearbeitet haben....

für mich isses diebstahl (raub) und betrug auch noch

Earthman
21-01-2006, 17:14
Ich weiss nicht, ob es Diebstahl ist... rein technisch gesehen ist ja kein Verlust entstanden. Die CDs/DVDs sind ja alle noch vorhanden.

außerdem heißt es ja nicht dass man sich das spiel, wenn man es nicht hätte herunterladen können, gekauft hätte. Insofern finde ich, ist das herunterladen, egal ob film, spiel oder musik , gernerell nicht mit diebstahl gleichzusetzen ist.

ahitsawin
21-01-2006, 17:16
naja diebstahl... ist halt verstoss gegens urheberrecht

und ih weiss dass sie den ganzen pc mitnehmen, aber mit welcher begründung denn bitte? an sich brauchen sie nur die hd >_<

AMD-Powered
21-01-2006, 17:33
und ih weiss dass sie den ganzen pc mitnehmen, aber mit welcher begründung denn bitte? an sich brauchen sie nur die hd >_<

Es gibt aber auch Programme die die Festplatte so mit dem System "verschmelzen" oder die Daten verschlüsseln das die mit der HD alleine nichts anfangen können oder nur mit enormen zusätzlichem Aufwand an die Daten herankommen.

Ergo Nimm den ganzen Rechner und du hast am wenigsten arbeit und den schnellsten Zugriff auf die Daten.

Der_Mosch
21-01-2006, 17:36
für mich isses diebstahl (raub) und betrug auch noch

Ja... äh.... Raub? War Raub nicht immer mit Gewalt verbunden? Und warum es Betrug ist, versteh ich gar nicht.

haudegeen
21-01-2006, 17:51
Nach dem Urheberrechtsgesetz
Und das besagt eindeutig, dass der Vertrieb und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material dem Rechteinhaber vorbehalten bleibt.

und wenn du raub hier gleich mit gewalt in verbindung bringst ist das dein prob.
dann ist für dich ne "raub"kopie ne gewaltkopie ? is klar ...
und wenn einer "wie schon erwähnt" mit emule saugt dann verbreitet er das material auch wieder "ungewollt" aber es ist trotzdem verbreitung von "Raubkopien" ...in deinem fall dan wieder gewaltkopien.

und da man dann diese raubkopien auch wieder weitervertreibt isses Betrug

AMD-Powered
21-01-2006, 17:51
außerdem heißt es ja nicht dass man sich das spiel, wenn man es nicht hätte herunterladen können, gekauft hätte. Insofern finde ich, ist das herunterladen, egal ob film, spiel oder musik , gernerell nicht mit diebstahl gleichzusetzen ist.
Stimme ich dir so gesehen zu, aber wie willst du es sonst Benennen?

Problem ist halt das es so gesehen nichts (körperlich) greifbares ist, denn es sind ja nur speziefisch geordnete einsen und nullen.

Das ist ja auch das was unser Mosch meinte mit: Ich weiss nicht, ob es Diebstahl ist... rein technisch gesehen ist ja kein Verlust entstanden. Die CDs/DVDs sind ja alle noch vorhanden.

Der_Mosch
21-01-2006, 18:45
Nach dem Urheberrechtsgesetz
Und das besagt eindeutig, dass der Vertrieb und die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material dem Rechteinhaber vorbehalten bleibt.

Ja. Will auch niemand anzweifeln.

und wenn du raub hier gleich mit gewalt in verbindung bringst ist das dein prob.

So wie ich mir das immer naiv vorgestellt hab: Diebstahl - Unrechtliche Aneignung von fremden Eigentum. Raub: Unrechtmässige Aneignung von fremden Eigentum unter Anwendung von körperlicher Gewalt.

dann ist für dich ne "raub"kopie ne gewaltkopie ? is klar ...
und wenn einer "wie schon erwähnt" mit emule saugt dann verbreitet er das material auch wieder "ungewollt" aber es ist trotzdem verbreitung von "Raubkopien" ...in deinem fall dan wieder gewaltkopien.

*Kopf tätschel*

und da man dann diese raubkopien auch wieder weitervertreibt isses Betrug

Das ist eine Behauptung, keine Erklärung.... Betrug wäre es, wenn ich behaupten würde, es wäre ein Original, oder?

raptorsf
21-01-2006, 19:01
interessante Diskussion und irgendwo haben ja alle recht. ;)

Und weil eben nicht alles schwarz oder weiss ist vor dem Gesetz (speziell in der Online-Welt) , gibt es Juristen. Und wenn man eben stahlharte Nerven hat kann man das für sich ausnützen. :p

Will ja eigentlich nur darauf hinaus, dass man sich sich vor grossen Konzernen nicht einschüchtern lassen soll. Ich würde so einen Brief/Drohung einfach wegschmeissen und warten was so passiert :D

Psycho Joker
21-01-2006, 19:27
Moschs Definition von Raub ist schon richtig. Der Begriff "Raubkopie" hat sich halt durchgesetzt, weil er besser klingt als "Diebstahlkopie". Ist aber kein Raub und soll's auch net sein. ist wie gesagt eine rein phonetische Entscheidung, das so zu nennen.

Magicq99
21-01-2006, 20:25
Also so wie ich es verstehe ist es Diebstahl von geistigem Eigentum, oder nicht? Es ist kein materieller Gegenstand, aber eben der Inhalt den man klaut. So wie z.B. ein Buch durch seinen Inhalt definiert wird und nicht durch das Papier auf dem es gedruckt ist. Um es zu stehlen muss man nicht unbedingt das Buch stehlen, es reicht wenn man den Inhalt kopiert/scannt. Der Inhalt hat dann zwar eine andere Form und der Besitzer des Originals hat auch keinen Verlust, da er das Buch ja noch besitzt. Aber den Inhalt hat man trotzdem gestohlen.

Psycho Joker
22-01-2006, 11:47
Ja das stimmt. ist auch so, wenn ich unerlaubt ein patentiertes Verfahren verwende. Da stehle ich ja auch nichts Gegenständliches, sondern eine Idee, weshalb es nichts desto weniger Diebstahl ist, aber kein Raub.